Kirchenprovinz
Der Ausdruck Kirchenprovinz (v. lat.: provincia ecclesiastica) bezeichnet
- in der katholischen Kirche ein Verband mehrerer benachbarter Diözesen. Sie besteht aus dem Metropolitan- oder Erzbistum und den zugehörigen Suffraganbistümern. Den Erzbischof des Erzbistums bezeichnet man auch als Metropolit, die Bischöfe als Suffraganbischöfe der Kirchenprovinz. In Deutschland gibt es sieben Kirchenprovinzen (Berlin, Bamberg, Freiburg, Hamburg, Köln, München-Freising und Paderborn), in Österreich zwei (Salzburg und Wien).
- in der evangelischen Kirche die Landeskirchen der ehemaligen Evangelischen Kirche der altpreußischen Union. Der Name hat sich bis heute erhalten in der "Kirchenprovinz Sachsen".