Kirchenmusiker
Ein Kirchenmusiker/ eine Kirchenmusikerin ist ein(e) MusikerIn (Im Folgenden aus Gründen der Übersichtlichkeit nur männliche Schreibweise), der in einer Kirche als Organist oder Chorleiter arbeitet. Das kann hauptamtlich, nebenberuflich oder auch ehrenamtlich sein. Gebräuchlich ist als kirchliche Berufsbezeichnung auch Kantor bzw. in älterer SchreibweiseCantor. Diese Bezeichnung stammt aus der älteren Kirchentradition einschließlich den jüdischen Synagogen und leitet sich von (lat. cantare, singen)lat./ital. "Singen" bzw. Sänger ab. Kantor war und ist Sänger bzw. Vorsänger mit besonderen liturgischen Aufgaben innerhalb des Gottesdienstes bzw. der Messe, etwa dem Psalmgesang. Hieraus entstand dann die Chorleitung mit allen Aufgaben der Chorpädagogik wie Stimmbildung, Probentechnik und Dirigat, zuweilen einschließlich der Orchesterleitung. In der Zusammenlegung aller Tätigkeiten (Organist+Chorleiter, bzw. Musikpädagogik) ist der Beruf Kirchenmusiker/Kirchenmusikerin entstanden. Eine Trennung beider Ämter "Organist" und "Kantor", wie sie zum Beispiel in größeren Kirchen Frankreichs noch üblich ist, ist in Deutschland eher selten.Die berufliche Qualifizierung gliedert sich in "C-" (etwa einjähriger Besuch des C-Seminars), für den Nebenberuf, und in "B-" (B-Prüfung an einer Hochschule oder Akademie), für den hauptberuflichen Dienst und in "A-" (A-Prüfung an einer Hochschule) für den hauptberuflichen Dienst an Hauptkirchen mit besonderen künstlerischen Schwerpunkten etwa in der Chorarbeit und/oder dem Orgelspiel.
Heute zunehmend ist der Kirchenmusiker oder die Kirchenmusikerin Musikpädagoge oder Musikpädagogin in der Gemeinde. Neben liturgischen und künstlerischen Aufgaben (zum Beispiel Leitung von Konzerten für Chor und Orchester oder Durchführung von Orgelkonzerten) nimmt die musikpädagogische Betreuung für Laien in Chören und Gruppen immer breiteren Raum ein, z.T. bis in die musikalische Früherziehung im Kindergarten. Die jeweiligen Schwerpunkte kirchenmusikalischer Arbeit werden durch den Kirchenvorstand und durch das Budget für Kirchenmusik seitens der Landeskirchen bestimmt.
Während es seit etwa 1950 besonders in Deutschland zu einer breit gefächerten Ausbau des Studiums kam (Aus Oganistenschulen wurden "Kirchenmusikschulen", aus Kirchenmusikschulen wurden Akademien und Hochschulen mit entsprechend qualifizierten Studienabschlüssen) etablierte sich die oben genannten Stellenbezeichnungen als feste Anstellungsverhältnisse und entsprechendem Etat für Kirchenmusik. Diese Entwicklung etablierte somit den Beruf in Deutschland gegenüber vielen anderen Ländern als (geschützten) Berufsstand in allen künstlerischen, liturgischen und musikpädagogischen Bereichen. Diese Praxis ist seit vielen Jahren rückläufig. Zwar gibt es in Deutschland weiterhin jährlich professionelle Studienabgänger, die Stellenbesetzungen jedoch gehen vermehrt zu Honarverträgen und prozentuellen Stellenvergaben und/oder Herabstufungen von A-Stellen zu B- oder C-Stellen über.