Kirchenmusikdirektor
Kirchenmusikdirektor ist ein kirchlicher Ehrentitel, in der Regel ohne besondere Funktion. Er wird nach langjähriger herausragender Leistung auf dem Gebiet der
Kirchenmusik durch die Landeskirche verliehen und kann als Berufsbezeichnung (etwa bei Namensnennung bei Konzerten) als Titel (auch abgekürzt = KMD) vor dem Eigennamen geführt werden (z.B. KMD Erich Mustermann)