Kinderheirat
Als Kinderheirat bezeichnet man die Heirat eines Kindes vor Eintritt der Geschlechtsreife.In den meisten Gesellschaften, die Kinderheiraten praktizieren, ist das Mädchen gewöhnlich jünger als der Ehemann.
Kinderheiraten existieren traditionellerweise in Melanesien, Australien sowie im hinduistischen Indien (obwohl von der Regierung verboten).
Daneben gibt es arrangierte Heiraten zwischen noch nicht geschlechtsreifen Kindern, mit dem Ziel, Bindungen zwischen zwei Familien oder Verwandtschaftsgruppen zu etablieren oder zu festigen. Solcherart arrangierte Ehen können meist nicht vollzogen werden, so dass es sich dabei eigentlich um Kinderverlobungen handelt.