Kfz-Kennzeichen (Österreich)
KFZ-Kennzeichen wurden in Österreich vergleichsweise spät, nämlich erst 1905 eingeführt. Das erste Kennzeichen wurde am 7. Januar 1906 in Wien ausgegeben. Dieses war an jedem Auto und Motorrad vorne und hinten in schwarzer Schrift auf weißem Grund anzubringen. Es durfte entweder aufgemalt oder in Form einer Tafel angebracht werden.Siehe auch: Liste der internationalen Kraftfahrzeugkennzeichen, KFZ-Kennzeichen aus anderen Ländern.
1930 trat ein neues Kraftfahrgesetz in Kraft. Die Schilder waren nun schwarz mit weißen Buchstaben. Auch das Kennzeichensystem selbst wurde völlig neu geordnet und blieb bis 1990 – nur unterbrochen durch die Zeit des Anschlusses an Deutschland – im Wesentlichen unverändert.
1939, nach dem Verlust der Eigenstaatlichkeit, wurden die deutschen Tafeln mit neuen Kennbuchstaben (beispielsweise W für Wien, Nd für Niederösterreich, damals Niederdonau genannt) eingeführt. (s. KFZ-Kennzeichen (Deutschland))
Für besondere Zwecke wurden Kennzeichentafeln mit speziellen Farben eingeführt:
Neben optischen Änderungen (schwarze Schrift auf weißem Grund anstatt weißer Schrift auf schwarzem Grund, schmale rot-weiß-rote Streifen am oberen und unteren Rand), wurde auch das Identifikationssystem völlig neu gestaltet. Anstatt des vorangestellten Buchstabens zur Identifikation des jeweiligen Bundeslandeses bzw. der Landeshauptstädte und einer ein - bis sechsstelligen Zahl (Beispiel: O-925.101 für ein oberösterreichisches KFZ-Kennzeichen), wird nun jedes Kraftfahrzeug durch ein System, welches aus einer Kennung des Bezirks bzw. der Landeshauptstadt und einem "Vormerkzeichen" (eine Kombination aus Ziffern und Buchstaben) identifiziert. Ist die Kennung die eines Bezirkes, einer Landeshauptstadt oder einer Landesregierung, so ist nach dieser Kennung das jeweilige Landeswappen als Trennung zum eigentlichen Vormerkzeichen angebracht. Bei Fahrzeugen von Behörden wie Polizei, Bundesheer, etc. ist das Landeswappen durch das Bundeswappen ersetzt. Bei Diplomatenkennzeichen entfällt das Wappen; hier ist das Trennzeichen ein Bindestrich. Eine Liste der Kennungen ist weiter unten angeführt.
Für Fahrzeuge zur Verwendung durch bestimmte, höchste Staatsfunktionäre besteht die Kennung aus dem Buchstaben "A".
Für Fahrzeuge zur Verwendung durch hohe Landesfunktionäre besteht die Kennung aus folgenden Buchstaben:
Die Vormerkzeichen müssen zwischen vier und fünf Zeichen, in Landeshauptstädten und in Wien fünf bis sechs Zeichen enthalten. Bei zweizeiligen Kennzeichen sowie Probe- und Überstellungskennzeichen genügen immer vier oder fünf Zeichen; bei Kennzeichen für vorübergehende Zulassungen (Zollkennzeichen) sind es immer vier Zeichen. Sie müssen mit einer Ziffer beginnen und mit einem Buchstaben enden sowie mindestens eine Ziffer und ein bis drei Buchstaben enthalten. Es müssen alle Ziffern und alle Buchstaben je in geschlossen Blöcken enthalten sein; ein "mischen" von Ziffern und Buchstaben ist nicht erlaubt. Es dürfen nur Großbuchstaben verwendet werden; die Verwendung der Buchstaben Q, Ä, Ö und Ü ist nicht gestattet. Die Ziffer "0" an der ersten Stelle im Ziffernblock ist unzulässig; ebenso der Buchstabe "O" an der ersten Stelle im Buchstabenblock (außer es handelt sich um ein Kennzeichen für Funktionäre oder staatliche Institutionen).
Beispiel:
Beispiel:
Österreichische KFZ-Kennzeichen 1905 - 1945
Systematik
Beispiel: A 20, B IV-35
Länder- und Rayonkennungen
Diese Kennungen blieben auch nach dem Zusammenbruch der Monarchie bestehen, sofern sie sich auf Österreich bezogen. Sie werden heute noch in Österreich für die Registrierung von Booten verwendet.
Evidenznummern
Es durften höchsten dreistellige Zahlen verwendet werden. Sobald alle Zahlenreihen innerhalb der dreistelligen Zahlen erschöpft waren, wurden dem Erkennungsbuchstaben römische Ziffern von eins ab beigefügt und die Nummerierung wieder mit 1 begonnen. Dieselben Nummern wurden jeweils für Automobile und Motorräder ausgegeben. Die Polizeidirektionen Wien und Prag geben die Nummern fortlaufend aus, die anderen Behörden erhielten von den Landesstellen bestimmte Nummernkreise zugewiesen, um auf den ersten Blick feststellen zu können, in welchem Bereich eines Kronlandes ein Fahrzeug zugelassen war. Systematik
Beispiel: A 2.170
Länderkennungen
Weiters wurden noch folgende Kennungen eingeführt:
Nummernserien der einzelnen Behörden
Burgenland
Beispiele für den Bezirk Jennersdorf: M 7.199; M 17.199; M 117.199
Niederösterreich
Beispiele für den Bezirk Amstetten: B 1.312; B 31.312; B 61.312; B 101.312; B 131.312; B 161.312Weitere Bundesländer
Die Nummernsysteme sind ähnlich aufgebaut wie oben erläutert.
Für Details siehe folgenden Link:
Liste mit allen alten österreichischen Kennzeichen allen Ziffercodes
Österreichische KFZ-Kennzeichen 1945 – 1990
Im August 1945 wurden nur in den von der Russischen Armee besetzten gebieten (Niederösterreich, Teile des Burgenlandes, Oberösterreichs und Wiens) neue Kennzeichentafeln ausgegeben: schwarzer Grund, weiße Zahlen, links das Bundeswappen, rechts das Landeswappen. Die restlichen Gebiete behielten die Kennzeichen und Kennzeichentafeln von 1939 bei.
Ab 1947 wurden wieder einheitlich Tafeln in der früheren Form (schwarzer Grund, weiße Schrift, keine Wappen) ausgegeben, allerdings mit den alten, vor 1939 gültigen Nummernserien der einzelnen Behörden. Die Kennzeichentafeln mit Wappen wurden umgetauscht. Bestimmte Nummerngruppen wurden auch speziellen Fahrzeugen (Taxis, Autobussen, Fahrzeugen von Gebietskörperschaften) zugeteilt. Dafür entfielen die Kennungen „BP“ und „OB“. Die Kennzeichentafeln für Anhänger bekamen eine roten Umrandung. Länderkennungen ab 1947
Seit 1967 wurden auch staatlichen Institutionen eigene Kennungen zugewiesen:
Ausländische Diplomaten erhielten das Kennzeichen WD.
Ebenso erhielten Konsulen nach dem Bundesländerkennzeichen ein K.
Diese Zahlensystematik wird noch heute bei einigen Institutionen oder Verwaltungen als Bezirkskennziffer verwendet (z.B. Rotes Kreuz Niederösterreich, Feuerwehr oder N.Ö. Gebietskrankenkasse)Österreichische KFZ-Kennzeichen seit 1990
Im Jahre 1988 wurden neue KFZ-Kennzeichen in Österreich eingeführt, die ab 1990 ausgegeben wurden. Alte Kennzeichen bzw. Kennzeichentafeln sind weiter gültig. Bei Änderungen in der Fahrzeugzulassung werden wird das Kennzeichen auf ein solches nach dem neuen System geändert.
Die Kennung für staatliche Institutionen wie Polizei, Heer, Zollwache, usw. wurde aus dem alten System unverändert übernommen (siehe oben).
Manche Behörden (vor allem in den größeren Städten) reservieren im Rahmen dieses Systems bestimmte Buchstabenkombinationen für Fahrzeuge mit besonderer Verwendung:
Sowohl Behörden- als auch Diplomatenkennzeichen bestehen nach dem Trennzeichen nur aus Ziffern.
Mopeds (Motorfahrräder) und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Microcars) haben nur hinten eine kleine rote Nummertafel mit weißer Schrift. Das Identifikationssystem ist das selbe wie bei den anderen Fahrzeugen.
Seit 1.Juli 2003 haben die Kennzeichentafeln - wie in vielen anderen EU-Staaten auch – auf der linken Seite ein blaues Feld mit einem weißen "A". Diese Kennzeichentafeln ersetzen das Internationale Unterscheidungszeichen nur innerhalb der EU. Bei Reisen in andere Staaten ist nach wie vor das ovale, weiße Zeichen mit einem "A" notwendig.
Bei Wunschkennzeichen müssen die Vormerkzeichen zwischen drei und fünf Zeichen, in Landeshauptstädten und in Wien vier bis sechs Zeichen enthalten. Bei zweizeiligen Kennzeichentafeln sowie Probe- und Überstellungskennzeichen genügen immer drei, vier oder fünf Zeichen; bei Kennzeichen für vorübergehende Zulassungen (Zollkennzeichen) sind es immer vier Zeichen. Sie müssen mit einem Buchstaben beginnen und mit einer Ziffer enden sowie mindestens einen Buchstaben und eine Ziffer enthalten. Es müssen alle Ziffern und alle Buchstaben je in geschlossen Blöcken enthalten sein; ein "mischen" von Ziffern und Buchstaben ist nicht erlaubt. Es dürfen nur Großbuchstaben verwendet werden; die Verwendung der Buchstaben Q, Ä, Ö und Ü ist nicht gestattet. Die Ziffer "0" an der ersten Stelle im Ziffernblock ist unzulässig.
Wunschkennzeichen
In Österreich sind so genannte Wunschkennzeichen möglich, bei denen der Zulassungsbesitzer beinahe jede eine beliebige Buchstaben- und Zahlenkombination als Vormerkzeichen beantragen kann. Die Wunschkombination kann von der Behörde aus diversen Gründen abgelehnt werden (wie die Zeichenfolge SS oder andere nationalsozialistische Abkürzungen).
Beispiel:
Jedes Vormerkzeichen kann für jeden Bezirk nur einmal vergeben werden, damit das einzelne Fahrzeug eindeutig identifiziert werden kann. Die Reservierung bzw. Zuweisung eines Wunschkennzeichens ist mit einer besonderen Gebühr verbunden, welche derzeit € 145.- beträgt. Diese Reservierung gilt 15 Jahre kann dann durch eine neuerliche Einzahlung verlängert werden. Die Gelder kommen einem Fonds zur Dotierung von Projekten im Bereich Verkehrssicherheit zu Gute. Eine Reservierung für ein Wunschkennzeichen ist nicht auf eine andere Person übertragbar und kann daher auch nicht verkauft oder verschenkt werden.Liste der Bezirks- und Behördenkennungen auf österreichischen KFZ-Kennzeichen
A
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B
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D
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E
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F
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G
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H
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I
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J
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K
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L
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M
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N
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O
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P
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S
| T | U |
V
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W
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Z
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Andersfarbige Kennzeichentafeln
Zusätzlich zu den Standardkennzeichen gibt es noch andersfarbige Kennzeichentafeln, wobei die Schriftfarbe immer weiß ist:
Solche Kennzeichen werden vor allem von Werkstätten verwendet um Probefahrten mit Kundenfahrzeugen bzw. nicht zugelassenen Fahrzeugen durchführen zu können. Dazu braucht die Werkstätte eine generelle Bewilligung sowie Versicherung. Diese Kennzeichen sind nicht an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden.
- blau mit rotem Streifen für befristete Zulassungen (Zollkennzeichen)
- grün für Überstellungsfahrten
- rot
Zusätzlich zum Kennzeichen müssen die Kraftfahrzeuge das Pickerl als Prüfplakette aufgeklebt haben, welches den Zeitpunkt der nächsten technischen Überprüfung ausweist (entspricht der deutschen TÜV-Plakette).