Kasuistik
Kasuistik bezeichnet einen Begriff aus der Moraltheologie und der Rechtswissenschaft und anderen Gebieten. Das Wort ist abgeleitet von lat. casus "Fall" und bezeichnet das Bestreben, moralische oder rechtliche Grundsätze auf Einzelfälle zu beziehen in der Form "wenn - dann".
Table of contents |
2 Zur Anwendung in der klassischen Rhetorik 3 Zur Anwendung in der Medizin |
Beispiel:
Zur Anwendung in der Jurisprudenz
Abgelehnt wird jede Kasuistik von den Vertretern einer reinen Gesinnungsethik. Sie berufen sich dabei nicht zuletzt auf die Bergpredigt, haben jedoch Schwierigkeiten, "gut" und "böse" mit konkreten Inhalten zu füllen.
Hermetische Lückenlosigkeit strebten die kasuistischen Systeme katholischer Moraltheologen des 18. und frühen 19. Jahrhunderts an. Das Ergebnis waren oft angstbesetzte und zwanghafte Charaktere.
Positives Recht kann ohne Kasuistik nicht auskommen. Das Funktionieren der Rechtsordnung hängt jedoch von einer breiten Akzeptanz der zugrundeliegenden Werte ab.
Hier wird unter Kasuistik die Geschicklichkeit, die Gewandtheit im Streitgespräch verstanden im Zusammenhang eines "Beweises" falscher oder zweifelhafter Thesen. Ein Kasuist wird so bezeichnet, wenn er sich im Streitgespäch als geschickter und gewandter Teilnehmer auszeichnet.
siehe auch André Jolles Einfache Formen: Kasus als GattungZur Anwendung in der klassischen Rhetorik