Kassenärztliche Vereinigung
Den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) gehören zwangsweise alle Ärzte und Psychotherapeuten an, die zur ambulanten Behandlung von Kassenpatienten zugelassen sind.
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Hauptaufgaben der KVen sind einerseits die Sicherstellung der ambulanten kassenärztlichen Versorgung, andererseits die Vertretung der Rechte und wirtschaftlichen Interessen der Kassenärzte gegenüber den Krankenkassen (§ 77 SGB V), siehe: http://Sozialgesetzbuch.de
Als gegen Ende des 19. Jahrhunderts in Deutschland die Krankenversicherungspflicht für Arbeiter eingeführt wurde, hatten die Krankenkassen ein Vertragsmonopol. Sie schlossen Einzelverträge mit den von ihnen weitgehend abhängigen Ärzten und konnten dabei die Konditionen bestimmen. Es kam in der Folgezeit zu Unruhen unter der Ärzteschaft, die im Oktober 1913 bis zum Beschluss eines Generalstreiks führten. Zur Abwendung dieses Streiks griff die Regierung ein. Sie vermittelte die Anfänge der gemeinsamen Selbstverwaltung von Krankenkassen und Kassenärzten (später: Reichsausschuss der Ärzte und Krankenkassen, heute: Gemeinsamer Bundesausschuss).
1931 und 1932 wurden die Kassenärztlichen Vereinigungen in der heutigen Rechtsform (Körperschaft des öffentlichen Rechts) als Gegengewicht zu den Krankenkassen gegründet. Die Kassenärzte bekamen einerseits mehr Rechte (Selbstverwaltung, Kollektivverträge, Aushandlung von Honorarvereinbarungen und Zulassungsbestimmungen), andererseits Pflichten (vor allem den "Sicherstellungsauftrag"). Zudem mussten sie auf das Streikrecht verzichten.
In der gesundheitspolitischen Diskussion werden die kassenärztlichen Vereinigungen von Seiten der Politik kritisiert: sie seien "Wettbewerb verhindernde Monopole und Kartelle". Die aktuellen Gesundheitsreformgesetze sehen daher eine "Professionalisierung und Verschlankung" der KVen vor. Einige Politiker und Ökonomen plädieren sogar für deren Auflösung. Aber auch konkurrierende Interessen innerhalb der Ärzteschaft (z.B. zwischen Fachärzten und Hausärzten) fordern die KVen heraus.
Aufgaben
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Dachorganisation der Länder-KVen, unterliegt der Aufsicht des Staates.Geschichte
Aktuelle Diskussion
Weblinks