Kartellrecht
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Das Kartellrecht im weiteren Sinne ist die Gesamtheit aller Rechtsnormen, die auf die Erhaltung eines funktionierenden, ungehinderten und möglichst vielgestaltigen Wettbewerbs gerichtet sind und daher vor allem die Akkumulation und den Missbrauch von Marktmacht sowie die Koordination und Begrenzung des Wettbewerbsverhaltens unabhängiger Marktteilnehmer kontrollieren und bekämpfen. Im engeren Sinne bezeichnet "Kartellrecht" auch das Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen und Verhaltensweisen (Kartellverbot) und die damit sachlich zusammenhängenden Bestimmungen.
Auf europäischer Ebene ist das Kartellrecht vor allem durch die Art. 81 ff des EG-Vertrags und die davon abhängigen Bestimmungen des sekundären Gemeinschaftsrechts, insbesondere die Fusionskontrollverordnung, geregelt. In Deutschland ist das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen die maßgebliche Grundnorm; Einzelheiten zum Kartellrecht siehe daher dort.
Der Schutz der Lauterkeit und Fairness des Wettbewerbs ist nicht Gegenstand des Kartellrechts. Auch das Vergaberecht ist keine Materie des Kartellrechts, auch wenn es inzwischen im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen geregelt ist.
siehe auch: Portal Recht | Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen | Bundeskartellamt | Zusammenschlusskontrolle | Kartellverbot | Europäische Kommission
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