Karl Sack
Karl Sack (* 9. Juni 1896 in Bosenheim, heute zu Bad Kreuznach; † 9. April 1945 im KZ Flossenbürg) war ein deutscher Jurist und Widerstandskämpfer.
Nach einer Tätigkeit als Amtsrichter wechselte Karl Sack 1934 zur Militärgerichtsbarkeit. Er stieg dort bis zum Richter am Reichskriegsgericht auf. In dieser Funktion war er mit dem Verfahren gegen den von der Gestapo der Homosexualität beschuldigten Chef der Heeresleitung Werner von Fritsch befasst und konnte belegen, dass die erhobenen Anschuldigungen ohne Grundlage waren. 1942 wurde Karl Sack Chef der gesamten Heeresjustiz.
Während des 2. Weltkriegs kam Karl Sack in Kontakt zu den Widerstandskreisen der Abwehr (Nachrichtendienst) und des Militärs. Die Verschwörer des 20. Juli 1944, in deren Pläne er eingeweiht war, hatten ihn bei einem Gelingen des Umsturzes als Reichsjustizminister vorgesehen. Nach dem Scheitern des Attentats und des Umsturzversuchs wurde Karl Sack am 9. August 1944 verhaftet, in den letzten Kriegstagen in einem Standgerichtsverfahren ohne rechtsstaatliche Mindeststandards zum Tode verurteilt und schließlich erhängt.
Im Jahre 1984 wurde Karl Sack durch Anbringung einer Bronzetafel im ehemaligen Reichskriegsgericht in Berlin-Charlottenburg als Widerstandskämpfer geehrt. Diese Ehrung war heftig umstritten, weil er eine weitreichende Auslegung des Straftatbestands der Fahnenflucht befürwortete, die zu nicht wenigen Todesurteilen geführt haben dürfte.
Leben
Literatur
Siehe auch: Liste der Beteiligten des Aufstandes vom 20. Juli 1944, Widerstand gegen den Nationalsozialismus