Karl Freiherr vom Stein zum Altenstein
Karl Freiherr vom
Stein zum Altenstein
Karl Freiherr vom Stein zum Altenstein (* 1. Oktober 1770, Schalkhausen bei Ansbach (Brandenburg-Ansbach); † 14. Mai 1840, Berlin) war ein preußischer Politiker.
Vom Stein stammt aus einer alteingesessenen fränkischen Adelsfamilie. Er wurde 1770 als Sohn eines markgräflichen Rittmeisters und Kammerherrn geboren. Nach seiner Ausbildung im Gymnasium und Pagenkorps studierte er in Erlangen, Göttingen und Jena Jura und trat danach in Ansbach als Referendar in die preußische Kriegs- und Domänenkammer ein. Sein Vorgesetzter Karl August Freiherr von Hardenberg erkannte schnell sein staatsmännisches Talent und förderte ihn nach Kräften. 1799 ging er mit von Hardenberg nach Berlin für den er erst als Ministerialrat arbeitete und später Geheimer Oberfinanzrat im Generaldirektorium wurde.
Nachdem Preußen infolge des 4. Koalitionskrieges gegen Frankreich in der Schlacht bei Jena und Auerstedt verlor, wechselte er 1806 als Mitarbeiter von Hardenbergs nach Tilsit und arbeitete mit diesem dort an den preußischen Reformen.
Wegen Aufruhrplänen gegen die französische Dominanz musste der Reformer und Staatsminister Heinrich Friedrich Karl Freiherr vom und zum Stein auf Drängen Napoleons sein Amt räumen, Altenstein wurde sein Nachfolger an der Spitze der Verwaltung als Finanzminister.
Die von seinem Vorgänger begonnenen Reformen konnte er aber nicht mit der gleichen Energie weiterführen und konnte sich nicht gegen die starken Kräfte durchsetzen, denen die Stein- und Hardenbergschen Reformen zu weit gingen. Nachdem 1810 Preußen die im Frieden von Tilsit vereinbarten Zahlungen an Frankreich nicht mehr aufbringen konnte, schlug Altenstein eine Abtretung Schlesiens an Frankreich vor. Daraufhin wurde er auf Betreiben von Hardenbergsss im Juni von König Friedrich Wilhelm III entlassen.
Nach seiner Entlassung ging er nach Breslau, wo er 1813 zum Zivilgouverneur von Schlesien ernannt wurde. Nach dem Wiener Kongreß 1815 war er gemeinsam mit Wilhelm von Humboldt in Paris um die von Napoleon entführten Kunstschätze für Preußen zu reklamieren.
Im Jahr 1817 übernahme er als Leiter des neuentstandenen Kultusministerium wieder politische Verantwortung. In den 20 Jahren, die er in der Folgezeit das Amt innehatte, reformierte er das preußische Schul- und Bildungswesen grundlegend. Das humanistische Gymnasium, geht auf ihn zurück, ebenso die Gründung der Universität Bonn 1818. 1819 stellte er mit dem Unterrichtsgesetz das preußische Bildungswesen auf eine einheitliche Basis. Das noch heute bestehende mehrgliedrige Schulsystem, das auf einer Grundschulausbildung und differenzierten weiterführenden Schulen besteht geht darauf zurück. 1825 ließ er die Schulpflicht auf das ganze Land ausdehnen und 1834 wurde ein verbindlicher Lehrplan für Gymnasien eingeführt.
In den Folgejahren kämpfte er um eine von der Kirche weitgehend unabhängige Schulausbildung und vollzog mit Friedrich Wilhelm III. zusammen die Neugründung der evangelischen preußischen Landeskirche. 1838 wurde er wegen Krankheit von seinem Amt entlassen, 1840 starb Altenstein in Berlin.
Siehe auch: Heinrich Friedrich Karl Freiherr vom und zum Stein