Kapitularien
Der Ausdruck Kapitularien bezeichnet in der Rechtsgeschichte königliche Anordnungen (im Sinne von Gesetzen) v.a. in der Zeit der Karolinger, insbesondere unter Karl dem Großen. Diese schriftlich niedergelegten Gesetze waren immer in Mittellatein gehalten und in verschiedene Kapitel eingeteilt (lat. capitula), woher sich auch der Name ableitet.Die Kapitularien sind oft nach dem Ort ihrer Verkündung benannt, wie etwa das Kapitular von Herstal (779) oder das Diedenhofener Kapitulare (805).
siehe: Kapitular