Kapitular
Ein Kapitular ist nach dem Recht der römisch-katholischen Kirche ein Priester, dem allein oder in Gemeinschaft mit anderen Priestern (dem Kapitel) die Aufgabe anvertraut ist, an einer Kathedralkirche feierliche Gottesdienste zu halten und alle vom Bischof übertragenen Aufgaben zu erfüllen.Häufig wird ein Kapitular auch als Domherr und das Kapitel als Domkapitel bezeichnet. Das Domkapitel besitzt in Deutschland und Salzburg unteranderem ein Wahlrecht bei der Neubestzung des Bischofsstuhls der Diözese.
An der Spitze eines Domkapitels stehen die Dignitäten. Dies sind ein Dompropst oder ein Domdechant und in einigen Kapiteln auch beides zusammen. Die Anzahl der Kanoniker eines Domkapitels ist nicht überall gleich. So sind es in Köln 12 Residierende und 4 Nichtresidierende Domherren, in Fulda dagegen nur 6 Residierende Domherren.