Kapitalverbrechen
Ein Kapitalverbrechen (lat. caputa - Kopf) sind Verbrechen gegen Körper und Leben und damit "Haupt"-Verbrechen - im Sinn von schwerwiegendste Verbrechen.Mit Kapital im Sinn von Geld hat der Begriff nichts zu tun.
Kapitalverbrechen kommen von Staats wegen stets zur Anklage, unabhängig davon, ob ein Geschädigter als Kläger auftritt. Die Rolle des Klägers übernimmt der Staatsanwalt, geschädigte Personen können als Nebenkläger auftreten.