Kapitalerhöhung
Unter einer Kapitalerhöhung versteht man die Erhöhung des Eigenkapitals einer Aktiengesellschaft (AG) durch Einlagen alter oder neuer Gesellschafter.Hierfür existieren zwei Möglichkeiten:
- Emission (Ausgabe) neuer Aktien. Altaktionären ermöglichen dann so genannte Bezugsrechte, durch eine Beteiligung an der Kapitalerhöhung (also den Kauf neuer, zusätzlicher Aktien) ihre prozentuale Beteiligung an der AG zu halten.
- Umwandlung vorhandener Rücklagen in Grundkapital. Dabei werden den Altaktionären zur Beibehaltung ihres prozentualen Anteils Berichtigungsaktien (Gratisaktien) zur Verfügung gestellt.
Eine Kapitalerhöhung kann dann notwendig werden, wenn
- eine Änderung der Rechtsform des Unternehmens erfolgen soll,
- die Geschäftstätigkeit des Unternehmens ausgeweitet werden soll, also z.B. eine größere Investition nicht durch die Aufnahme eines Kredits, sondern durch eigene Mittel finanziert werden soll,
- die Bonität des Unternehmens verbessert und somit (aufgrund eines geringeren Verschuldungsgrades) die Fremdkapitalkosten gesenkt werden sollen.