Kanzlermehrheit
Als Kanzlermehrheit wird in Deutschland die absolute Mehrheit der gewählten Abgeordneten des Bundestags bezeichnet. Im Normalfall (ohne Überhangmandate) hat der Bundestag 598 Sitze, für die Kanzlermehrheit sind dann mindestens 300 Stimmen erforderlich. Im Falle von Überhangmandaten erhöht sich die Anzahl der nötigen Stimmen entsprechend. Im 15. Deutschen Bundestag (Stand: Juli 2004) sind bei 601 Abgeordnetenn die Stimmen von 301 Abgeordneten die Kanzlermehrheit; SPD und Grüne verfügen über 249 + 55 = 304 Mandate.Die Kanzlermehrheit wird bei Abstimmungenen benötigt, die den Bundeskanzler direkt betreffen:
- Wahl des Bundeskanzlerss
- Abwahl des Bundeskanzlers (konstruktives Misstrauensvotum)
- Vertrauensfrage