Kanonisches Recht
Das kanonische Recht ist das Recht der römisch-katholischen Kirche und der katholischen Ostkirchen. Es regelt die internen Angelegenheiten der kirchlichen Gemeinschaft und sieht für viele Bereiche eine eigene Gerichtsbarkeit vor. Sein Name leitet sich von lat. Canon (=Richtschnur) ab, weil die einzelnen Normkomplexe im Codex des kanonischen Rechtes als Canones bezeichnet werden.Das Recht der katholischen Kirche trieb die Entwicklung des deutschen Prozessrechtes, namentlich des Strafprozesses, stark voran. Auch das Schuldrecht ist durch den aus dem Kanonischen Recht stammenden Grundsatz "pacta sund servanda." ("Verträge müssen eingehalten werden.") wesentlich beeinflusst worden, weil damit die strenge Förmlichkeit des römischen Vertragsrechts überwunden werden konnte.
Siehe: Kirchenrecht, Codex Iuris Canonici