Kampfhund
Als Kampfhunde wurden Hunde bezeichnet, die zu Hundekämpfen ausgebildet und eingesetzt wurden. In der aktuellen Diskussion werden als Kampfhunde Hunde der Rassen Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, American Pit Bull Terrier und Bullterrier sowie Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen Rassen bezeichnet.Table of contents |
2 Hundeverordnungen und Gesetze 3 Diskussion 4 Literatur 5 Weblinks |
Kriegs- und Kampfhunde
Bereits in den Kulturen der Frühzeit der Menschheit wurden sehr große Hunde des Mastiff-Typs als Kriegshunde eingesetzt. Griechische und assyrische Armeen beispielsweise sandten ihren Kriegern Kriegshunde voraus, die das gegnerische Feuer auf sich ziehen oder den Feind aufspüren sollten. Häufig trugen sie Messer oder Fackeln am Halsband, um Tod und Verwirrung in die gegnerischen Reihen zu tragen.
Im antiken Rom ließ man in der Arena Hunde gegen Bären, Löwen und auch Gladiatoren kämpfen.
Durch modernere Methoden der Kriegsführung wurden Kriegshunde im Mittelalter bedeutungslos. Stattdessen wurden sie jetzt als Wächter großer Anwesen oder zum Treiben von Vieh, besonders auch Bullen, zum Markt eingesetzt. Daraus entwickelte sich der blutige Sport des sogenannten Bullenbeißens, der sich über Jahrhunderte fortsetzte, bis er Anfang des 19. Jahrhunderts endgültig verboten wurde.
Stattdessen hatten im 18 und 19. Jahrhundert der Hundekämpfe ihre Blütezeit. Gezüchtet wurden hierfür Kreuzungen aus den alten wuchtigen Bullenbeißern und Terriern. Das Ergebnis waren schwere, starke Hunde mit dem Temperament und der Schnelligkeit von Terriern. Bei diesen Kämpfen in der Arena (englisch: pit, daher hat der Amerikanische Pit Bull Terrier seinen Namen) konnte der Besitzer des Siegers leicht einen Monatsverdienst oder mehr gewinnen. Kampfhunde kämpften nur in der Arena, außerhalb verhielten sie sich wie andere Hunde auch. Es gibt die Anekdote von dem preisgekrönten Pit-Sieger, der vor einem aggressiven Straßenhund kläglich die Flucht ergriff. Hunde, die gegen Menschen aggressiv waren, galten als nicht tauglich für die Pit und wurden von Kämpfen und der Zucht ausgeschlossen - und für gewöhnlich getötet.
Ende des 19. und Anfang der 20. Jahrhunderts wurden Hundekämpfe praktisch weltweit verboten. Seither gibt es - abgesehen von illegalen Hinterhofzuchten - kein Zucht von Hunden für den Einsatz in Hundekämpfen mehr. Hunde der Bullterrier-Rassen wurden weiter gezüchtet: der American Staffordshire Terrier beispielsweise als Wachhund auf Farmen, der englische Staffordshire Bullterrier, einer der beliebtesten Haushunde Großbritanniens, erhielt den Beinamen "nurse dog".
Hundeverordnungen und Gesetze
Die aktuelle Kampfhundediskussion wurde entfacht, als bei einem Angriff durch zwei American Staffordshire Terrier im Sommer 2000 ein Kind getötet wurde. In den Medien wurde eine heftige und vielfach unsachliche Debatte über das Thema geführt. In kürzester Zeit erließen alle Bundesländer jeweils unterschiedlich Hundeverordnungen. Gemeinsam war ihnen, dass sie durch Einschränkungen bei der Haltung bestimmter Hunderassen die Sicherheit der Bevölkerung vor Angriffen durch Hunde vergrößern sollten.
Als gefährliche Hunde benannt wurden dabei in der Regel die Rassen Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, American Pit Bull Terrier und Bullterrier, außerdem wurden häufig in einer zweiten Liste weitere Rassen aufgeführt wie Tosa Inu, Bullmastiff, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff und weitere. Teilweise wurden auch Fantasierassen wie Bandog oder Römischer Kampfhund benannt. Ausnahmen bildeten Thüringen, das als gefährliche Hunde Hunde definierte, die sich durch ihr Verhalten als gefährlich erwiesen haben und Nordrhein-Westfalen, wo unter die Verordnung alle Hunde fielen, die größer als 40 cm oder schwerer als 20 kg waren.
Folgende Auflagen wurden in der Regel gegen Halter dieser Hunde erlassen:
- Nachweis der Zuverlässigkeit des Halters (Polizeiliches Führzungszeugnis),
- Nachweis der Befähigung des Halters (Sachkundenachweis),
- Zwang zum Tragen von Maulkorb und Leine für die Hunde in der Öffentlichkeit,
- Wesenstest für Hunde
- Zugangsverbot z.B. bei öffentlichen Festen, in Freibädern, auf Spielplätzen
- Sterilisation bzw. Kastration der Hunde
- Kennzeichnung durch Tätowierung oder Mikrochip.
Folge der Verordnungen war eine Fülle von Klagen betroffener Hundehalter und -züchter, die bei den Oberverwaltungsgerichten beispielweise von Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt zum Erfolg führten. Die Hundeverordnungen wurden in Teilen oder ganz für nichtig erklärt, überwiegend mit der Begründung, dass so tiefreichende Eingriff in die Rechte der Bürger nicht auf dem Verordnungswege zulässig seien. Einige Bundesländer erließen daraufhin Gesetze, andere verzichteten unter Berufung auf die ohnehin gültige allgemeine Gefahrenabwehrverordnung.
Am 21. April 2001 erließ der Bundestag ein "Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde", das zum einen die Einfuhr, zum anderen die Zucht von Hunden der Rassen American Pit Bull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen verbot.
Gegen dieses Gesetz richtete sich eine Verfassungklage, die vom Bundesverfassungsgericht am 16. März 2004 entschieden wurde. Danach ist das Importverbot nicht verfassungswidrig, dagegen verstoße das Zuchtverbot gegen die Verfassung, da eine solche Regelung Ländersache sei. (Text des Urteils)
Gegner der Hundeverordnungen - darunter u.a. die Kynologen Erik Zimen, Dorit Feddersen-Petersen und Günther Bloch, aber auch die Gewerkschaft der Polizei und die Bundestierärztekammer - argumentieren, dass es keine gefährlichen Hunderassen gebe, sondern die Gefährlichkeit eines Hundes nur im Einzelfall einzuschätzen sei. Insofern werde die durch die Verordnungen angestrebte Sicherheit der Bevölkerung verfehlt und seien die mit den Verordnungen verbundenen Eingriffe in die Rechte der betroffenen Hundehalter und -züchter nicht gerechtfertigt. Sinnvoll sei es vielmehr, von jedem Hundehalter einen Befähigungsnachweis zu verlangen, da gefährliche Hunde nicht geboren, sondern von ihren Haltern erzogen würden. Zudem wird eine Haftpflichtversicherung und eine Kennzeichnung aller Hunde per Mikrochip gefordert.
Diskussion
Ziel der Hundeverordnungen ist es, durch Ausrottung der genannten Kampfhunderassen, denen eine besondere Gefährlichkeit zugeschrieben wird, eine größere Sicherheit der Bevölkerung zu erreichen. Dabei wird bei diesen Rassen eine erhöhte Aggressionsbereitschaft sowie besondere Körper- und Beißkraft angenommen.Literatur
Weblinks