Kammermusik
Der Begriff Kammermusik bezeichnete ursprünglich Musik, die im Gegensatz zur Kirchenmusik für die fürstliche "Kammer", also den weltlich-repräsentativen Gebrauch bestimmt war. Erst im Laufe des Barock entstand die Eingrenzung des Begriffs auf reine, klein besetzte Instrumentalmusik.Unter Kammermusik wird heute die Musik für kleine Instrumental-Ensembless im Gegensatz zur Musik für Orchester verstanden, wobei der Übergang zwischen den Genres seit jeher fließend ist - man denke an Kammerorchester und -chöre, die weder definitiv klein noch groß besetzt und recht verbreitet sind.