Kammer
Der Begriff Kammer (v. lat.: camera aus griech.: kamára ) bezeichnet:- einen kleinen Wohnraum
- in der Biologie ein bestimmter durch Scheidewände abgetrennter Hohlraum eines Organs (Herzkammer)
- in der Technik ein für bestimmte Vorgänge vorgesehener Raum (Brennkammer, Nebelkammer)
- in der Waffentechnik die Kammer für die Patronen
- im Bergbau ein durch Abbau entstehender Raum
- in der Jägersprache ein bestimmter Raum im Tierbau
- im Verfassungswesen eine gesetzgebende Körperschaft
- im Rechtswesen ein aus verschiedenen Richtern zusammengesetztes Organ der Rechtsprechung (sog. Spruchkörper, vgl. Strafkammer, Zivilkammer), z.B. Kammer für Handelssachen, siehe auch Kammer (Gericht) u. historisch Reichskammergericht
- historisch eine Behörde zur Verwaltung der königlichen (bzw. landesfürstlichen) Besitzungen (Kammergüter). Später wurde die Kammern zu Zentralbehörden einer allumfassenden landesherrlichen Finanzverwaltung ausgebaut. Siehe Hofkammer u. Kameralwissenschaft
- eine berufsständische Körperschaft (u.a. Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Landwirtschaftskammer, Ärztekammer)
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