Kündigungsschutzklage
Der
Kündigungsschutz im
Arbeitsrecht wird in Deutschland durch eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen
Arbeitsgericht verfolgt. Die Klage muss drei Wochen nach Zugang der
Kündigung erhoben werden.
Sie ist auf Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung gerichtet.
Die große Mehrzahl aller Kündigungsschutzprozesse enden durch
Vergleich,
bei dem einvernehmlich das
Arbeitsverhältnis bei Zahlung einer angemessenen
Abfindung beendet wird.
Die Wirksamkeit einer Kündigung wird insbesondere an den Vorgaben des
Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) vom Arbeitsgericht überprüft.
Das Gesetz spricht von der "sozialen Rechtfertigung" der Kündigung.
Weblinks
Rechtshinweis