Jean-Marc Bosman
Jean-Marc Bosman war ein belgischer Fußballspieler. Mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die im Profifußball geltenden Beschränkungen für Spieler bei Vereinswechseln brachte Bosman 1995 zwei zentrale Pfeiler des europäischen Transfersystems zum Einsturz ("Bosman-Urteil").Bosman spielte bis Juni 1990 beim RFC Lüttich in der ersten belgischen Liga. Nach einem Streit mit der Vereinsführung wurde ihm das Gehalt um 60% gekürzt. Bosman wollte daraufhin zum französischen Zweitligisten US Dünkirchen wechseln. Der RFC Lüttich setzte die Ablösesumme jedoch auf überhöhte 800.000 Dollar fest, die der französische Verein nicht bezahlen wollte. Daraufhin weigerte sich der RFC Lüttich Bosman die Freigabe für einen Vereinswechsel zu erteilen.
Bosman reagiert mit einer Klage gegen seinen Verein und den belgischen Fußballverband auf Schadenersatz. Er sah sich durch die Behinderung seines Vereinswechsels um seine Verdienstmöglichkeiten gebracht. Im November 1990 entschied ein belgisches Gericht, Bosman könne ablösefrei nach Dünkirchen wechseln. Der belgische Fußballverband legte gegen dieses Urteil Berufung ein.
In der Revisionsverhandlung bestätigten die Richter den ablösefreien Wechsel Bosmans. Gleichzeitig rief das Gericht den Europäischen Gerichtshof (EuGH) an, einheitliche Regelungen über die freie Wahl des Arbeitsplatzes innerhalb Europas zu schaffen.
Bosman kehrte im Januar 1992 nach Belgien zurück. Als er keinen neuen Verein fand, stellte er einen Antrag auf Arbeitslosengeld, der jedoch abgelehnt wurde.
Obwohl der Europäische Fußballverband UEFA zunächst die Zuständigkeit des EuGH in Fragen des Fußballs bestritt, begann im Juni 1995 in Luxemburg die Verhandlung der Ansprüche von Jean-Marc Bosman. Die Urteilsfindung versuchte die UEFA untersützt vom Weltfußballverband FIFA mit einem offenen Protestbrief zu ihren Gunsten zu beeinflussen.
Unbeeindruckt davon fällte der EuGH am 15. Dezember 1995 das Urteil, dass Profifußballer innerhalb Europas normale Arbeitnehmer im Sinne des EG-Vertrages seien. Der Gerichtshof verbot alle Forderungen nach Zahlung einer Ablösesumme, wenn ein Spieler nach Vertragsende von einem EU-Staat in einen anderen wechseln wollte. Auch die in einigen Ländern geltenden Ausländerregelungen, nach denen nur eine bestimmte Anzahl von Ausländern in einer Mannschaft eingesetzt werden durften, wurden, soweit Spieler aus den EU-Staaten davon betroffen waren, für ungültig erklärt. Schließlich wurde Jean-Marc Bosman ein Schadenersatz in Höhe von 1.000.000 US-Dollar zugesprochen.