Jagdrecht
Das Jagdrecht umfasst alle Normen, die sich mit der Jagd beschäftigen. Diese sind: das Bundesjagdgesetz (BJagdG), die Jagdgesetze der Länder und diverse Rechtsverordnungen.Das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, (Wild) zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen. Mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur Hege verbunden.
Das Jagdrecht steht allein dem Grundeigentümer zu (§ 3 BJagdG), es sei denn dieser schließt einen Jagdpachtvertrag.
RechtshinweisWeblinks
Siehe auch: Waffenrecht