Jagdhund
Jagdhunde sind eine Gruppe von Haushund-Rassen und seit jeher Jagdgehilfe des Jägers. „Jagd ohne Hund ist Schund“, verdeutlicht die praktische Erfahrung. So ist die Hilfe des Hundes „nach dem Schuss“ oft unverzichtbar, um z.B. im hohen Gras das erlegte Tier zu finden oder auch um ein „krank geschossenes“ Tier schnell zu finden um es von seinen Qualen zu erlösen. Auch ist bei der Wasserjagd ein abgerichteter Hund unverzichtbar.
Gesetzeslage in Deutschland
Jagdgesetze schreiben für die Ausübung einer Jagdpacht die Haltung eines brauchbaren Jagdhundes in den meisten Bundesländern vor, die Regelungen unterscheiden sich jedoch zum Teil. Dazu muß der Jagdbehörde der Nachweis einer Brauchbarkeitsprüfung erbracht werden.
Liegt kein entsprechener Prüfungsnachweis eines Zuchtvereines im Jagdgebrauchshundverband ( JGHV) vor, so kann für Jagdhunde jeder Rasse und jeden Alters der Nachweis der Brauchbarkeit vor der Unteren Jagdbehörde erbracht werden. Das ist zumindest in den meisten deutschen Bundesländern so.
Bei den Prüfungen der Zuchtvereine werden nur reinrassige Hunde mit Stammbaum-Nachweis zugelassen. Neben bestimmten Sonderprüfungen, die auch rassebedingt sein können, gibt es die Jugendsuche (VJP), danach die Herbstzuchtprüfung (HZP) und als eine Art Meisterprüfung die Verband-Gebrauchsprüfung (VGP).
Im Waidmann-Jargon (Jägersprache) heißen Nachkommen außerhalb der Zuchtlinien "kalte Schläge". Mischlinge werden grundsätzlich nicht zur Prüfung zugelassen.
Jagdhunde werden in folgende Gruppen eingeteilt:
Arten von Jagdhunden
Neben der hier aufgezählten Jagdhundgruppierung, gibt es eine Reihe von Namen für Jagdhunde die eine Spezialisierung, die jedoch nicht rassebedingt ist, erkennen lassen, wie z.B. Wasserhunde, Saupacker, Sauhunde, Hühnerhunde, veraltet Otterhunde usw. usw..