Jagdhaftpflichtversicherung
Wer in Deutschland einen Jagdschein lösen will, diesen oder dessen Verlängerung bei der zuständigen Jagdbehörde beantragt, muß den Nachweis über den Abschluss einer Jagdhaftpflichtversicherung erbringen. Die Versicherungszusage muß mindestens der Laufzeit des beantragten Zeitraumes für den Jagdschein entsprechen.Die Jagdhaftpflichtversicherung, die auch die Haftpflichtversicherung für einen Jagdhund beinhaltet, tritt für die Schäden in bestimmten Grenzen und Fällen ein, die der Jagdscheininhaber in Ausübung einer Jagd schuldhaft Dritten zufügt. Grob fahrlässiges Verschulden ist jedoch hier, wie bei allen anderen Haftpflichtversicherungen auch, ausgeschlossen.