Jagd
Jagd bezeichnet das (erlaubte) Aufsuchen, Nachstellen, Fangen, Töten und Aneignen von Wild. Unter "Erlegen" versteht man das gezielte Töten von Wildtieren.
Table of contents |
2 Geschichte und Tradition 3 Jagdarten 4 Recht 5 Probleme 6 Weblinks |
Aufgaben
Die Jagd erfolgte ursprünglich aus verschiedenen Gründen:
Ein wesentlicher Bestandteil der Jagd ist die Hege. Immer mehr bekennt man sich, nicht nur in Deutschland, zum Prinzip der "Nachhaltigkeit". Es ist ein alter Grundsatz des deutschen Jagd- und Forstwesens, dessen Notwendigkeit nun auch in anderen Gebieten (an)erkannt wird. Wer auch in Zukunft jagen möchte, muss dafür Sorge tragen, das die Tiere in einem funktionierenden Ökosystem leben. Daher übernehmen Jäger vielfältige Aufgaben im Naturschutz, z.B. durch die Anlage von Rückzugsmöglichkeiten wie Hecken, um den Lebensraum nicht nur der Wildtiere zu verbessern. Diese Vorgehensweise bleibt allerdings nicht ohne Kritik (s. Absatz: Probleme).
Mit der zunehmenden Sesshaftigkeit und damit verbundenen Domestizierung von Tieren trat die Jagd als Lebensgrundlage in weiten Teilen der Bevölkerung zunehmend in den Hintergrund. Schon in den antiken Hochkulturen wurde die Jagd als Freizeitvergnügen betrachtet. Sie wurde zunehmend nur noch von einem kleinen Teil der Gesamtbevölkerung ausgeübt.
Bis im Mittelalter wurde die Jagd immer mehr zum Privileg des Adels, sowie staatlicher und kirchlicher Würdenträger. Aus dem Mittelalter stammt auch die Unterscheidung in "hohe Jagd" - die dem Adel vorbehaltene Jagd auf Hochwild - und "niedere Jagd" auf kleinere Tiere wie Hasen und Federwild (Niederwild).
Heute wird die Jagd in Deutschland vorrangig von privaten Jägern ausgeübt. Das Jagdrecht ist fest mit dem Grundbesitz verknüpft, so dass in Jagdgenossenschaften zusammengeschlossene Grundbesitzer das Jagdrecht an Dritte auf Zeit verpachten.
In den Staats- und Landesforsten wird das Jagdrecht durch die Forstämter ausgeübt und zum Teil ebenfalls weiterverpachtet.
Auch in Deutschland existiert eine jagdliches Brauchtum mit verschiedenen jagdlichen Bräuchen, u. a. wird eine Jägersprache gepflegt. Die traditionelle grüne Bekleidung ist jedem bekannt und kaum mehr wegzudenken. Die jagdlichen Traditionen werden in der Jägerschaft aktiv gepflegt und finden sich auch häufig in der Praxis.
Das Bundesjagdgesetz basiert auf dem Reichsjagdgesetz von 1934, das unter der Federführung des Reichsjagdmeisters Hermann Göring entworfen wurde. 1952 wurde es nach wenigen formellen und redaktionellen Änderungen in bundesdeutsches Recht überführt. Inhaltlich blieb das nun Bundesjagdgesetz genannte Regelwerk das alte und auch die Änderungen der Jahre 1976 und 2002 haben keine nennenswerten inhaltlichen Neuerungen gebracht. Diese Tatsache dient Jagdgegner häufig als Angriffspunkt. Inzwischen wird von einigen Seiten eine umfassende Reformation des Jagdrechts gefordert.
In Deutschland ist das Jagdrecht im Bundesjagdgesetz (BJG) und den Landesjagdgesetzen geregelt. Es ist unmittelbar mit dem Grundeigentum verknüpft. Mit Ausnahme "befriedeter Flächen" gehören alle Flächen zum Jagdbezirk.
Die Ausübung der Jagd ist jedoch nur in Jagdbezirken erlaubt und auch dort, mit Ausnahme der Jagd zur Schädlingsbekämpfung, nur außerhalb von "befriedeten Bezirken" (z.B. Wohngegenden, Gärten etc.).
Die Jagdbezirke sind entweder Eigenjagdbezirke, oder gemeinschaftliche Jagdbezirke. In letzteren sind mehrere Grundstücke zu einem genügend großen Jagdbezirk zusammengeschlossen. Die zugehörigen Grundbesitzer sind zwangsläufig Mitglieder in Jagd-Genossenschaften (einer Körperschaft öffentlichen Rechts). Ein gemeinschaftlicher Jagdbezirk ist üblicherweise mind. 150 ha gross. Die Jagd-Genossen, d.h. die Mitglieder der Genossenschaft, können nun das Jagd-Recht selbst ausüben oder die Ausübung anderen per Verpachtung überlassen. Die geschieht immer für den gesamten Jagdbezirk. Verpachtet wird also nicht etwa ein gesamtes Grundstück, sondern ausschließlich das Recht zur Jagdausübung.
Im Bundesjagdgesetz und den Landesjagdgesetzen sowie weiteren Gesetzen (Waffengesetz) und Verordnungen sind darüber hinaus vielfältige Regeln und Beschränkungen zur Jagdausübung festgehalten. Dies umfasst u.a. Vorschriften zu Jagd- und Schonzeiten, jagdbaren Tieren und erlaubten Jagdmethoden. So darf beispielsweise bis auf einige Ausnahmen (Ländergesetze), wie z.B. Schwarzwild nicht nachts gejagt werden.
Wilderei bezeichnet die illegale Jagd auf Tiere.
Die Jagd ausüben dürfen nur Personen, welche zuvor einen Jagdschein erworben haben. Dieser setzt eine Prüfung voraus, die sich aus den Fachbereichen Jagd- und Waffenrecht, sowie dem Schießen zusammensetzt - auch Inhalte von Ökologie und Naturschutz fliessen ein. Die Prüfung unterteilt sich in einen mündlichen und einen schriftlichen Teil. Die Ausgestaltung der Prüfungen ist in den jeweiligen Landesjagdgesetzen geregelt und obliegt z.B. in Schleswig-Holstein den Kreisjägerschaften in Zusammenarbeit mit der Unteren Jagdbehörde bei den Kreisverwaltungen. Neben multiple-choice-Fragen können dies auch Fragen mit frei zu formulierenden Antworten sein. Hinzu kommt eine Schießprüfung. In manchen Ländern ist gesetzlich ein vorausgehender Lehrgang vorgeschrieben. Oft wird diese Prüfung aufgrund der hohen Anforderungen auch als grünes Abitur bezeichnet.
Von einigen Gegnern wird argumentiert, durch Wildfütterung, Wildäcker und andere Hegemassnahmen werde massiv in das Ökosystem eingegriffen und dadurch ein unnatürliches Wachstum der Wildpopulationen begünstigt (Populationsdynamik). Dagegen wenden Jäger ein, tatsächlich sei die Natur eben nicht unberührt, da sie ständigen menschlichen Eingriffen unterliege. Daher müsse der Mensch regulierend eingreifen und das natürliche Gleichgewicht künstlich erhalten.
Berühmte Jagdgebiete waren und sind z. B. bei Rominten oder in der Schorfheide. Der Jagd-Tourismus in die oft naturbelassenen Jagdgebiete in der Slowakei, in Polen, im Baltikum, in Rumänien oder in Russland, aber auch in die entferntesten Regionen der Welt, hat viele Freunde, so dass die Kommerzialisierung der dortigen Jagd zwar einerseits Gelder beschafft, andererseits aber in vielen Gebieten durch Übernutzung die Wildbestände stark reduziert wurden und so zunehmend die Erwartungen der Jagdtouristen nicht in vollem Umfang erfüllt werden.
Anders sieht das jedoch auf so genannten Jagdfarmen in Afrika aus. Diese meist ehemaligen Rinderfarmen dehnen sich auf für Europäer unvorstellbare Flächen aus, sind regelmäßig eingezäunt, und garantieren dem Jäger den gewünschten Jagderfolg. Ohne die zahlungskräftigen ausländischen Jäger wäre ein Fortbestand von Elefanten und Löwen in großen Teilen Afrikas unvorstellbar.
Siehe auch:
Halali - Wiederladen - Wild - Wildschaden - Wildfolge
Pro:
jagdliche Internetseiten:
Geschichte und Tradition
Ursprung
Schon in der Altsteinzeit wurde von Menschen gejagt - "Jäger und Sammler" ist die gängige Bezeichnung für Menschen dieser Zeit. Die Jagd diente hauptsächlich zur Nahrungsversorgung und lieferte neben Fleisch wertvolle tierische Nebenprodukte wie Knochen und Felle.Brauchtum
Jagdarten
Im Laufe der Zeit haben sich verschiedenste Jagdarten entwickelt, welche jeweils in speziellen Situationen bzw. bei der Jagd auf bestimmte Tierarten am geeignetesten sind. Die wichtigsten sind:
In verschiedenen Regionen haben sich darüber hinaus unterschiedliche Jagdtraditionen herausgebildet:Recht
Jagdrecht
Jägerprüfung
Probleme
Weblinks
Contra: