Ius talionis
Als Ius talionis (Wiedervergeltungsrecht von lat. ius Recht und talio Wiedervergeltung durch körperliche Strafe) bezeichnet man das Prinzip "Auge um Auge, Zahn um Zahn", das aus dem alten Orient (Codex Hammurapi) stammt und in zahlreiche Gesetzeskorpora (lat. corpus Gesamtwerk, Sammlung, eigentl. Körper) Einzug genommen hat. (z.B.: das alte Testament).Gleiches solle mit Gleichem vergolten werden, um eine Tat zu sühnen. Dieses "Recht des Ausgleichs" bedingt aber nicht notwendigerweise eine körperliche Strafe, sondern soll - entgegen der weit verbreiteten Auffassung - nur eine angemessene Strafe festsetzen, worunter durchaus auch eine Geldstrafe in entsprechender Höhe zu verstehen ist.
Das Prinzip des ius talionis enthält keine Erweiterung oder Maßlosigkeit der Reaktion des Verletzten, seiner Sippe oder der Gesellschaft auf eine Verletzung, sondern begrenzt in der historischen Situation der weit verbreiteten, tendenziell maßlosen Blutrache die Sanktion auf eine der Verletzung entsprechende Reaktion. Während unter der Geltung des Prinzips der Blutrache schon auf eine Körper- ja sogar auf eine bloße Ehrverletzung mit der Tötung des Verletzers oder gar eines seiner Familienangehörigen reagiert werden kann (und bis in die Neuzeit reagiert wird), schränkt das Talionsprinzip die erlaubte Sanktion erheblich ein.
siehe auch: Talion