Ius primae noctis
Mit Ius primae noctis wird das Recht eines Herrschers auf "die erste Nacht" mit allen Frauen innerhalb seines Herrschaftsbereiches bezeichnet. Er darf diese also entjungfern, bzw. im Regelfall in der Nacht vor ihrer Eheschließung vergewaltigen.Dieses Herrenrecht scheint als Bestandteil des europäischen Feudalismus seit dem 13. Jahrhundert belegt zu sein; die Historiker sind sich jedoch einig, dass es sich dabei um eine juristisch-literarische Fiktion handelt, d.h. um einen Mythos, der mehr über das Bild der Neuzeit vom Mittelalter verrät als über das Mittelalter selbst und der offenbar besonders von den französischen Aufklärern zum Argument gegen den Adel instrumentalisiert wurde.
Zur Frage der tatsächlichen Ausübung des Rechts der ersten Nacht siehe auch die Ausführungen zur Zürcher Gemeinde Maur.
Literatur