Italienische Politik
Italien ist seit 1946 eine parlamentarische Republik, als in einer Volksabstimmung nach dem Zweiten Weltkrieg die (durch ihre Rolle im Faschismus) diskreditierte Monarchie abgeschafft wurde.
Table of contents |
2 Institutionen 3 Wahlsystem 4 Parteien 5 Föderalismus vs. Zentralismus 6 Weblinks 7 Literatur |
Die italienische Verfassung zeichnet sich durch einen Kompromisscharakter aus, der aus der unmittelbaren Nachkriegsgeschichte herrührt: Aus der Erfahrung des gemeinsamen Widerstandskampfes gegen den Faschismus ("resistenza") entschlossen sich die im "Nationalen Befreiungskommitee" zusammengeschlossenen antifaschistischen (liberale, sozialistische, kommunistische und katholisch geprägte) Parteien, gemeinsam die neue Verfassung auszuarbeiten. Daher finden sich im Verfassungstext einzelne Elemente, die mehr oder weniger klar den jeweiligen politischen Gruppierungen zuzuordnen sind.
Besonderheiten der italienischen Verfassung sind beispielsweise die starke Betonung plebiszitärer Elemente (Verfassungsänderungen müssen durch Referendum bestätigt werden, außerdem besteht für die Bürger die Möglichkeit, per Volksbegehren und Volksentscheid Gesetze wieder aufzuheben), die große Machtfülle, die dem Parlament (Zweikammersystem, "bicameralismo perfetto") zugestanden wird sowie die vergleichsweise geringen formalen Einflussmöglichkeiten der Regierung und des Ministerpräsidenten.
Die Verfassungsorgane entsprechen im Wesentlichen denen in anderen westlichen Demokratien:
Offiziell heißt die Regierung Ministerrat (it. "consiglio dei ministri" oder einfach nur "consiglio"), der Ministerpräsident firmiert als 'Präsident des Ministerrates', auf italienisch also "presidente del consiglio (dei ministri)". Spricht man nur vom 'Präsidenten', kann damit also sowohl der Staatspräsident als auch der Ministerpräsident gemeint sein.
Der Ministerpräsident verfügt in Italien über keinerlei Richtlinienkompetenz, wie sie von einem deutschen Bundeskanzler oder Länder-Ministerpräsidenten bekannt ist und nimmt daher in der Regierung nur die Rolle eines 'Vorsitzenden des Ministerrates' ein und ist somit primus inter pares. Die allgemeinen Richtlinien der Politik bestimmt der Ministerrat als Ganzes, außerdem soll er die Arbeit der einzelnen Ministerien koordinieren.
Im Gesetzgebungsprozess hat der Ministerrat folgende Möglichkeiten:
Ein besonderes Charakteristikum der italienischen Politik sind die häufigen Regierungswechsel in der Nachkriegszeit. Als Gründe hierfür lassen sich beispielsweise anführen:
Aktueller Ministerpräsident (Stand: 2004) ist Silvio Berlusconi. Er regiert mit einem Parteienbündnis seiner eigene Partei Forza Italia mit der Lega Nord, Alleanza Nazionale und kleineren christdemokratischen Parteien.
Liste der italienischen Ministerpräsidenten von 1946 bis 2004 (laut italienischer Wikipedia, siehe auch: Liste der italienischen Premierminister):
Verfassung
Institutionen
Staatspräsident
Staatsoberhaupt ist in Italien der der Staatspräsident (eigentlich: "Republikpräsident", "presidente della repubblica").
Laut Verfassungsnorm nimmt er vorwiegend repräsentative Funktionen wahr, beteiligt sich an der Regierungsbildung und ist Oberbefehlshaber über die Streitkräfte. In der Verfassungswirklichkeit kommt ihm nicht selten eine entscheidende Rolle bei der Bewältigung von Regierungskrisen zu, die in der italienischen Republik in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts wesentlich häufiger waren als in anderen europäischen Ländern. Parlament
Der Begriff Parlament gilt in Italien als Sammelbegriff für den Senat und die Abgeordnetenkammer. Beide Kammern sind im Gesetzgebungsverfahren absolut gleichberechtigt und unterscheiden sich nur hinsichtlich Anzahl, Zusammensetzung und Wahlmodus ihrer Mitglieder. Beide Kammern tagen unabhängig voneinander. In jeder Kammer gibt es ständige Ausschüsse und Sonderkommissionen, die ebenfalls unabhängig voneinander sind. Abgeordnetenkammer
Die Abgeordnetenkammer ("camera dei deputati", meist nur "camera" genannt) ist die größere Parlamentskammer, deren 630 Abgeordnete alle fünf Jahre auf nationaler Ebene (siehe Wahlsystem) gewählt werden. Wählbar ist jeder Wahlberechtigte, der das 25. Lebensjahr vollendet hat.Senat
Der "Senat der Republik" ("senato della repubblica", meist nur "senato" bzw. "Senat" genannt) ist die kleinere der beiden Kammern:
Gesetzgebungsverfahren
Die Gesetzgebung steht in Italien de jure nur dem Parlament zu. Ein Initiativrecht hat jeder einzelne Abgeordnete bzw. Senator, die Regierung als Ganzes sowie das Volk. Jedes Gesetz bedarf der Zustimmung beider Kammern, ein formelles Vermittlungsverfahren ist nicht vorgesehen. Der Staatspräsident muss zudem jedes Gesetz unterzeichnen, bevor es in Kraft treten kann.
Da beide Kammern den selben Gesetzestext verabschieden müssen, zieht sich ein normales Gesetzgebungsverfahren oftmals in die Länge. Nach jeder Änderung, die eine der Kammern an einem Entwurf verabschiedet, muss der geänderte Entwurf der jeweils anderen Kammer zur Abstimmung vorgelegt werden. Verabschiedet diese wiederum das Gesetz nur mit Änderungen, müssen auch diese Änderungen durch eine neue Beratung und Abstimmung in der vorherigen Kammer bestätigt werden. Auf diese Art und Weise ist es möglich, dass einzelne Entwürfe jahrelang zwischen den beiden Paralemtskammern hin und her geschoben werden, bevor sie in Kraft treten können.
Daher tritt dieses reguläre Gesetzgebungsverfahren in der italienischen Politik zunehmend in den Hintergrund. Stattdessen wird in Italien oft mit sogenannten "Notverordnungen" und "Ermächtigungsgesetzen" regiert:
Regierung
Den Vätern der italienischen Verfassung ging es nach der Erfahrung des Faschismus darum, in der neuen Republik ein möglichst effektives System der gegenseitigen Kontrolle der Verfassungsorgane untereinander zu schaffen. Hieraus resultiert eine relativ schwache Stellung der Regierung in der italienischen Politik.
In der Phase der Regierungsbildung nach einer Regierungskrise oder nach Wahlen spielt der Staatspräsident eine wichtige Rolle: Er konsultiert die Fraktionen der im Parlament vertretenen Parteien und beauftragt dann einen aussichtsreichen Kandidaten mit der Regierungsbildung. Dieser muss dann wiederum in Beratungen mit Fraktionen und Parteien versuchen, eine Mehrheit für seine Regierung zu finden. Nach erfolgreichem Abschluss dieser Konsultationsphase präsentiert der designierte Präsident des Ministerrates dem Staatspräsidenten eine Liste der Minister, die dieser normalerweise akzeptiert. Danach kommt der neue Ministerrat zu seiner ersten Sitzung zusammen, beschließt ein Regierungsprogramm und stellt sich der Vertrauensabstimmung in beiden Parlamentskammern. Diese können der Regierung jederzeit das Vertrauen wieder entziehen, was dann in der Regel zu einer neuen Regierungskrise führt.
Nicht zuletzt sollte man berücksichtigen, dass trotz häufiger Regierungswechsel immer eine ausgeprägte personelle Kontinuität besteht, wenn man die Regierungen als Ganzes betrachtet: So wurde bei der Bildung des jeweiligen neuen Ministerrates oft nur der Vorsitzende des Gremiums ausgetauscht, die restlichen Minister blieben im Amt. Man könnte auch von einer häufigen Rotation des Vorsitzes im Ministerrat sprechen, es handelte sich keineswegs immer um völlig neue Regierungen.
Regierungszeit | Name des Ministerpräsidenten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
1946 - 1953 | Alcide De Gasperi | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1953 - 1954 | Giuseppe Pella | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1954 | Amintore Fanfani | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1954 - 1955 | Mario Scelba | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1955 - 1957 | Antonio Segni | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1957 - 1958 | Adone Zoli | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1958 - 1959 | Amintore Fanfani (zweite Amtszeit) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1959 - 1960 | Antonio Segni (zweite Amtszeit) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1960 | Fernando Tambroni-Armaroli | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1960 - 1963 | Amintore Fanfani (dritte Amtszeit) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1963 | Giovanni Leone | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1963 - 1968 | Aldo Moro | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1968 | Giovanni Leone (zweite Amtszeit) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1968 - 1970 | Mariano Rumor | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1970 - 1972 | Emilio Colombo | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1972 - 1973 | Giulio Andreotti | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1973 - 1974 | Mariano Rumor (zweite Amtszeit) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1974 - 1976 | Aldo Moro (zweite Amtszeit) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1976 - 1979 | Giulio Andreotti (zweite Amtszeit) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1979 - 1980 | Francesco Cossiga | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1980 - 1981 | Arnaldo Forlani | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1981 - 1982 | Giovanni Spadolini | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1982 - 1983 | Amintore Fanfani (vierte Amtszeit) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1983 - 1987 | Bettino Craxi | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1987 | Amintore Fanfani (fünfte Amtszeit) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1987 - 1988 | Giovanni Goria | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1988 - 1989 | Ciriaco De Mita | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1989 - 1992 | Giulio Andreotti (dritte Amtszeit) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1992 - 1993 | Giuliano Amato | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1993 - 1994 | Carlo Azeglio Ciampi | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1994 - 1995 | Silvio Berlusconi | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1995 - 1996 | Lamberto Dini | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1996 - 1998 | Romano Prodi | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1998 - 2000 | Massimo D'Alema | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
2000 - 2001 | Giuliano Amato (zweite Amtszeit) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
2001 - heute | Silvio Berlusconi (zweite Amtszeit) |
Judikative
Die Justiz kennt in Italien eine weit gehende formale Unabhängigkeit: Richter und Staatsanwälte sind nicht direkt dem Justizministerium unterstellt, somit bestehen auch keine formalen Einflussmöglichkeiten durch die Politik. Laufbahnentscheidungen werden stattdessen von kollegialen Selbstverwaltungsorganen wie dem Consiglio Superiore della Magistratura (CSM, dt. "Oberster Rat des Richterstandes") gefällt. Diese Konstruktion kann freilich nicht darüber hinweg täuschen, dass auch in der Justiz Italiens verschiedene politische Strömungen existieren und teilweise informell ihren Einfluss geltend machen.
Für die Verfassungsgerichtsbarkeit ist der Verfassungsgerichtshof zuständig: Er besteht aus 15 Mitgliedern. Ein Drittel (fünf Richter) wird vom Staatspräsident ernannt, ein weiteres Drittel vom Parlament gewählt, die übrigen fünf Mitglieder werden durch die obersten Gerichte gewählt.
In der "normalen" Gerichtsbarkeit bestehen drei Instanzen: Gericht, Appellationsgericht, Kassationsgericht.
Wahlsystem
Da die starke Zersplitterung der italienischen Parteienlandschaft zunehmend als einer der Faktoren für häufige Regierungswechsel gesehen wurde, hat das Wahlsystem in Italien in den vergangenen Jahren einige Änderungen erfahren. So wurde 1994 unter anderem bei den Wahlen zum Abgeordnetenhaus eine 4-Prozent-Hürde (Sperrklausel) eingeführt, außerdem werden mittlerweile nur noch 25 Prozent der Sitze nach dem Verhältniswahlrecht (Listenwahl nach Parteien) vergeben, die restlichen 75 Prozent nach dem Mehrheitswahlrecht. Hierbei zieht aus jedem Stimmkreis nur der Kandidat ins Parlament ein, der die meisten Stimmen in diesem Stimmkreis erhält. Zusätzlich wurde die Bildung von Parteienbündnissen für die Wahlen ermöglicht, wovon bei den nationalen Abstimmungen rege Gebrauch gemacht wird.
Das aktive Wahlrecht steht grundsätzlich jedem Italiener ab 18 Jahren zu. Bei den Wahlen zum Senat liegt das Mindestalter allerdings bei 25 Jahren.
Die italienische Parteienlandschaft ist traditionell stark zersplittert, auch viele kleine Parteien konnten sich immer wieder auf nationaler Ebene ihren Einfluss sichern. Den kleineren Parteien kommt zudem durch die häufigen Regierungskrisen und wechselnde Mehrheiten im Parlament ein nicht unerheblicher Einfluss bei der parlamentarischen Willensbildung zu.
Zu Beginn der 1990er Jahre hat die italienische Parteienlandschaft einen tiefgreifenden Wandel erfahren: Durch das Ende des Kalten Krieges und den Mauerfall benannte sich die Italienische Kommunistische Partei (PCI) in Democratici di sinistra (Ds, Linksdemokraten) um, mehrere Abspaltungen führten zu einer weiteren Zersplitterung des linken Spektrums in mehrere kleine Parteien neben den Ds.
Auch im Bereich der rechten und konservativen Parteien vollzog sich in dieser Zeit ein tiefgreifender Wandel: Als durch die Korruptionsermittlungen des Staatsanwälte-Pools mani pulite mehrere Fälle von Bestechung und Stimmenkauf im Umfeld der langjährigen Regierungsparteien Democrazia Cristiana (DC) und der Sozialistischen Partei (PSI, Partito Socialista Italiano) aufgedeckt wurden, lösten sich diese Parteien auf. Die DC zerfiel in mehrere kleine Parteien, der PSI verschwand praktisch von der Bildfläche.
Die politischen Entwicklungen führten zu einem Erstarken separatistischer und nationalistischer Parteien wie der Lega Nord und der Alleanza Nazionale (AN), außerdem konnte sich die neu gegründete Partei Silvio Berlusconis, Forza Italia (FN), ab Mitte der 1990er Jahre als dominierende Kraft im rechten Spektrum etablieren.
1996 kam es zum ersten echten Regierungswechsel in der italienischen Nachkriegsgeschichte: Bis 2001 regierte eine Mitte-Links-Koalition unter Führung des Ulivo-Parteienbündnisses. Die Wahlen 2001 gewann dann das Mitte-Rechts-Bündnis Casa delle libertà von Silvio Berlusconi.
Ursprünglich ist die italienische Republik als weitgehend zentralistischer Staat organisiert. Gleichwohl sind die Regionenen und Provinzenen als niedrigere Verwaltungsebenen mit gewissen Autonomien ausgestattet. Dies gilt insbesondere für die fünf autonomen Regionen mit Sonderstatut (Aostatal, Trentino-Südtirol, Friaul-Julisch Venetien, Sardinien und Sizilien).
Durch die Wahlerfolge zunächst separatistischer Parteien wie der Lega Nord in den 1980er und 1990er Jahren bestimmt das Thema Föderalismus in Italien zunehmend die politische Agenda. Auch ein komplett föderaler Umbau des Landes wurde bereits diskutiert. Einige administrative Bereichen wie Bildung, Gesundheitswesen und Tourismus werden zunehmend in die Verantwortungsbereiche der Regionen übertragen. Gleichwohl sind die Regionen (und Provinzen) nach wie vor reine Verwaltungseinheiten, die dem Zentralstaat unterstellt sind.
Parteien
Föderalismus vs. Zentralismus
Weblinks
Literatur