Interessenpartei
Als Interessenparteien werden solche politischen Organisationen bezeichnet, deren Programm sich auf die Vertretung einzelner - vor allem wirtschaftlicher - Interessen ihrer Anhänger beschränkt.Im politischen System der Bundesrepublik Deutschland spielten Interessenparteien nur in der Anfangszeit eine gewisse Rolle (Bund der Heimatvertriebenen).
In der Weimarer Republik erzielten die Interessenparteien zwischen 1924 und 1930 teilweise mehr als 10 % der Stimmen. Sie vertraten die Interessen des Mittelstandes (Wirtschaftspartei), der Inflationsgeschädigten (Volksrechtpartei) oder der Landwirtschaft (Landbund, Landvolk, Bayerischer Bauernbund). Nach 1930 verloren sie ihre Wähler zum größten Teil an die NSDAP.
In der Wahlsoziologie werden die Interessenparteien deshalb häufig als "Zwischenwirte" bezeichnet, die von vielen Wählern auf dem Weg von den bürgerlichen Parteien (DDP, DVP, DNVP) zur NSDAP gewählt wurden.