Interessenkonflikt
Ein Interessenkonflikt im weiteren Sinn, oder auch Zielkonflikt, liegt vor, wenn eine Situation dem Einfluß von einander widerstrebenden Faktoren unterliegt und zwischen ihnen ausgewogen reguliert werden muß.Ein Interessenkonflikt im engeren Sinn ist eine spezielle Konfliktsituation, in der ein sachlicher Widerspruch nach Vermeidung verlangt. Er kann aus organisatorischen, oder ethischen, meist berufsethischen, Gründen nicht hingenommen werden, da er sich kontraproduktiv im Sinne höher angesehener Werte, Interessen oder Ziele auswirkt.
Beispiele für Interessenkonflikte im engeren Sinn:
- Rechtsanwälte unterliegen einem standesrechtlichen Verbot, sich in Ausübung ihrer Tätigkeit in Interessenkonflikte zu begeben
- Der bislang gemeinsame Rechtsanwalt eines Ehepaars darf im Fall einer Scheidung nicht kontrovers die Interessen beider Ehepartner vertreten.
- Der Rechtsvertreter in einem Zivilprozess wird die gleichzeitige Übernahme eines millionenschweren Scheidungsprozesses in der Familie der Gegenseite sicher dankend ablehnen.
- In vielen Unternehmen bestehen Richtlinien, bis zu welchem Wert ihre Einkäufer Geschenke von Lieferanten oder Dienstleistern annehmen dürfen, um ihre unabhängige Entscheidung bei Beschaffungen nicht zu gefährden.
- Ähnliches gilt in vielen Situationen für Vergünstigungen oder Geschenke durch Abhängige.
- Speziell im Umgang mit dem Öffentlichen Dienst wird deren Annahme als Bestechlichkeit oder Vorteilsannahme, und deren Überlassung als Bestechung oder Vorteilsgewährung strafrechtlich geahndet.
- Allgemein in Organisationen fallen Vorteile darunter, die Vorgeordneten ("Vorgesetzten") von Nachgeordneten ("Untergebenen"), oder Aufsichtspflichtigen von Berichtspflichtigen geboten werden.