Insiderhandel
Insiderhandel ist ein Begriff des Finanzmarkts, speziell des Aktienmarkts. Insiderhandel bedeutet das Ausnutzen von kursrelevanten Informationen, die man aufgrund seiner Tätigkeit in oder für ein Unternehmen erlangt hat und die der sonstigen Öffentlichkeit (noch) unbekannt sind. Dieses Wissen darf weder durch den Insider noch durch irgend jemand sonst für Börsengeschäfte genutzt werden. In Deutschland ist der Insiderhandel gesetzlich seit 1995 untersagt. Die Überwachung obliegt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).Eines der bekanntesten Beispiele für Insiderhandel ist die Ausnutzung eines Informationsvorsprungs durch den damaligen IG Metall-Chef Steinkühler im Jahre 1993. Als Aufsichtsratsmitglied der Daimler-Benz AG war ihm bekannt, dass ein Umtausch von Mercedes-Aktien in Daimler-Aktien bevorstand. Es war für ihn absehbar, dass mit Bekanntwerden dieser Information der Kurs der Mercedes-Aktie deutlich ansteigen werde. Er empfahl deswegen Verwandten den Kauf dieser Aktie. Gerichtliche Folgen hatte diese Aktion nicht, da erst 1995 die Ausnutzung von Informationsvorteilen im Aktienhandel unter Strafe gestellt wurde.
Rechtshinweis