Innere Kündigung
Innere Kündigung bezeichnet ein bestimmtes Verhalten von Arbeitnehmern oder Beamten.Es zeichnet sich dadurch aus, dass diese nur noch das Nötigste arbeiten, nur noch das absolute Mindestmaß an Engagement aufbringen und weit unter ihrer möglichen Leistung bleiben. Dies geschieht möglichst still und unauffällig. Als Hauptursache gilt mangelnde Motivation.
Als Erfinder des Begriffs gilt der Jurist Reinhard Höhn, der ihn Anfang der 1980er Jahre prägte.
Die Expertenschätzungen gehen weit auseinander: Zwischen 20 bis 60 Prozent der Mitarbeiter sollen eine "innere Kündigung" ausgesprochen haben. Als Vorstufe dieses Leistungsbildes kann der so genannte Dienst nach Vorschrift angesehen werden.