Inländerbehandlung
Dem Prinzip der so genannten Inländerbehandlung (des GATT und GATS) folgend müssen ausländische und inländische Anbieter grundsätzlich gleich behandelt werden (ein Verbot der sog. "Inländerdiskriminierung").Staatliche Aufwendungen müssen also auch privaten Anbietern zur Verfügung stehen. Die beachteten, und kritisierten, Maßnahmen sind nicht mehr Zollpolitik sondern innerstaatliche Regelungen. Damit werden Gebiete staatlicher Hoheitspolitikspolitik berührt und möglicherweise durch das GATS-Vertragswerk außer Kraft gesetzt.