Initiative (Schweizer Politik)
In der Schweiz ist die Initiative ein politisches Recht, das es in verschiedenen Formen und auf verschiedenen Stufen jeweils auf Bundesebene, Kantonsebene und Gemeindeebene gibt.
Bei einer Volksinitiative verlangen Stimmbürger mit ihrer Unterschrift eine Teilrevision der Bundesverfassung. Siehe dazu auch Verfassungsänderung.
Dies kann ein fertiger Vorschlag (der häufigere Fall) oder eine allgemeine Anregung sein.
Damit eine Volksinititative zustandekommt, müssen innerhalb von 18 Monaten 100'000 Unterschriften von Stimmbürgern gesammelt werden.
Da es bei einer solchen Initiative um eine Verfassungsänderung geht, muss sie sowohl durch Volksmehr (Mehrheit der Stimmbürger) als auch durch Ständemehr (Mehrheit der Kantone) angenommen werden, um in Kraft zu treten.
Oft erarbeiten Regierung und Parlament einen Gegenvorschlag zu einer Initiative, der dann gewöhnlich weniger weit geht als die Initiative selbst - in der Hoffnung, dass der Gegenvorschlag und nicht die Initiative angenommen wird.
In so einem Fall kommen Initiative und Gegenvorschlag gemeinsam zur Abstimmung, wobei es die Möglichkeit eines doppelten Ja gibt - man kann sowohl für die Initiative als auch für den Gegenvorschlag stimmen.
Mittels einer Stichfrage wird entschieden, welche Variante in Kraft tritt, wenn beide angenommen werden.
Volksinitiativen gehen von Bürgern und Bürgerinnen aus, nicht von Regierung oder Parlament.
Es ist ein eher seltener Fall, dass eine Volksinitiative angenommen wird, aber Volksinitativen sind in der direkten Demokratie der Schweiz ein wesentlicher Anstoss für Veränderungen.
Etwas problematisch mag der Umstand sein, dass mittels der Initiative "nur" eine Änderung der Verfassung erreicht werden kann. Dies kann zur Folge haben, dass in der Bundesverfassung Themen auftauchen, welche normalerweise auf Gesetzesebene geregelt werden müssten. (Beispielsweise Schutz der Moorlandschaften hat Verfassungsrang anstelle einer analogen Bestimmung im Naturschutzgesetz.
Eine parlamentarische Initiative ist ein parlamentarischer Vorstoss, bei dem ein Ratsmitglied einen eigenständigen Vorschlag zur Verfassung, zu einem Gesetz oder zu einem Bundesbeschluss einbringt.
Eine parlamentarische Initiative kann ein ausgearbeiteter Entwurf oder eine allgemeine Anregung sein.
Sie wird im Rat diskutiert, und wenn der Rat zustimmt, kommt sie im zweiten Rat zur Debatte und Abstimmung.
Eine Standesinitiative ist ein Entwurf zu einem Verfassungsänderung, einem Gesetz oder einem Bundesbeschluss, den ein Kanton (Stand) oder Halbkanton der Bundesversammlung einreicht.
Eine Standesinitiative wird wie eine parlamentarische Initiative behandelt.
Auf Kantonsebene gibt es neben Verfassungsinitiativen auch Gesetzesinitiativen, wobei eine Abstimmung über einen Vorschlag für ein neues Gesetz oder eine Gesetzesänderung verlangt wird.
Die notwendige Unterschriftenzahl ist in der jeweiligen Kantonsverfassung festgelegt.
Volksinitiative auf Bundesebene
Parlamentarische Initiative
Standesinitiative
Volksinitiativen auf Kantonsebene
Weblinks