Infrastruktur
Der Sammelbegriff Infrastruktur bezeichnet alle langlebigen Grundeinrichtungen personeller, materieller und institutioneller Art, die das Funktionieren einer arbeitsteiligen Volkswirtschaft garantieren.
Dazu gehören:
1. Technische Infrastruktur
- Versorgung
- Entsorgung
- Müll
- Abwasser
- Wertstoffe
- Verkehr
- öffentlicher Verkehr
- Busse und Straßenbahnen
- U- und S-Bahnen
- Eisenbahnen
- Luftverkehr (Flughäfen)
- Wasserverkehr (Häfen, Kanäle, Schleusen)
- Individualverkehr
- Fuß- und Radwege
- Straßen und Autobahnen
- Regelungs- und Wegweisungs-Einrichtungen
- öffentlicher Verkehr
- Kommunikation
- Telefon
- Rundfunk
- Fernsehen
- Internet
- Verwaltung
- Dienstleistungen
- Kulturelle Einrichtungen