Infektionsschutzgesetz
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) der BRD regelt seit 1. Januar 2001 die Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen. Es wurde vom deutschen Bundestag mit Zustimmung des Bundesratss am 20. Juli 2000 beschlossen, im Bundesgesetzblatt am 25. Juli 2000 veröffentlicht und trat am 1. Januar 2001 in Kraft.Damit traten folgende bestehende Gesetze bzw. Verordnungen außer Kraft:
- Bundesseuchengesetz
- Gesetz zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten
- Laborberichtsverordnung
- Verordnung über die Ausdehnung der Meldepflicht auf die humanen spongiformen Enzephalopathien
- Erste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten
- Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten
Literatur
Weblinks
Rechtshinweis