Impulswahlverfahren
Das Impulswahlverfahren (IWV) ist die heute gebräuchliche Bezeichnung im deutschen Sprachraum für das älteste Signalisierungs-Verfahren der automatischen Telefonvermittlung. Früher war es das einzige Wahlverfahren und brauchte daher keinen Eigennamen. Heute ist es für analoge Telefonanschlüsse weitgehend vom Mehrfrequenzwahlverfahren (MFV) abgelöst worden.Mit der Erfindung der Wählscheibe(Nummernschalter) und der zugehörigen Vermittlungstechnik wurde die Funktionsweise und das Protokoll des Wahlverfahrens festgelegt. In kurzen Abständen unterbricht das Telefon, genauer gesagt der Nummernschalter oder der Tastwahlblock, die Telefonverbindung für einen Moment. Im Telefonhörer ist dies bei manchen Telefonen als eine Folge von Knacksern zu hören. Wird eine Ziffer gewählt, wird die Telefonverbindung entsprechend oft kurz getrennt; in den meisten Ländern für eine 0 zehn Mal. Die gewählten Ziffern werden auf diese Weise in Wählimpulse umgesetzt. Sobald eine etwas längere Pause folgt, wird auf die nächste Zahl gewartet.
Siehe auch: Nummernschalter