Immission
Unter Immissionen (lat immittere, hineinsenden) versteht man die Einwirkung von unmittelbar oder mittelbar durch menschliche Tätigkeit verursachten Emissionenen auf die Umwelt. Umwelt sind in diesem Zusammenhang Ökosysteme, Menschen, Tiere, Pflanzen, Dinge. Immissionen sind Umwelteinwirkungen. Zu den Immissionen gehören vorwiegend Luftverunreinigungen, Geräusche, Gerüche, Erschütterungen, Licht, Strahlen, Wärme. Weitere Einwirkungen sind denkbar, z.B. durch Pollenimmission gentechnisch manipulierter Pflanzen.Im Gegensatz bezeichnet die Emission, die von einem Verursacher abgegebene Wirkung (z.B. Schadstoffausstoß aus einem Kamin).
Immissionen führen zu nachteiligen Folgen. Art, Stärke und Umfang des Nachteils sind für die Definition der Immission unbedeutend.
Immissonen gehen aus von
- technischen Anlagen (z.B. Kraftwerke, Chemieanlagen, Abfallbehandlungsanlagen)
- Produkten/Leistungen/Abfällen menschlicher Tätigkeit (z.B. Kraftfahrzeuge, Flächenbewirtschaftung, Mülldeponien)
- Gebieten, die durch menschliche Tätigkeiten benutzt werden (z.B. Straßenlärm, Felddüngung, Flugplätze, Abraumhalden)
Immissionen werden an die Objekte in der Umwelt (Menschen, Tiere, Pflanzen) herangeführt und in die Umwelt (Ökosysteme, z.B. Atmosphäre, Boden, Wasser, Wald) eingetragen.