Immerwährender Reichstag
Der Immerwährende Reichstag war die Bezeichnung für die Ständevertretung im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation (HRR) von 1663-1806 in Regensburg.Während der Reichstag zuvor in unregelmäßigen Abständen in verschiedenen Städten tagte, wurde er ab 1549 nur noch im Reichstagssaal des Regensburger Rathauses gehalten und 1663 schließlich nicht mehr aufgelöst, womit er zum Immerwährenden Reichstag wurde. Regensburg wurde damit auch zum Sitz von etwa 70 Gesandschaften ausländischer Staaten. Der Kaiser selbst wurde dabei durch kaiserliche Prinzipalkommissare vertreten, die ab 1748 der Familie Thurn und Taxis angehörten.
Die letzte Tagung des Immerwährenden Reichstags fand 1803 mit der Veröffentlichung des Reichsdeputationshauptschlusses statt, der die Neuordnung des HRR anordnete, bis 1806 die endgültige Auflösung des HRR erfolgte.
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Der Reichstag wurde aus 3 Ständekollegien gebildet:
Der Reichstag hatte eine unbegrenzte Zuständigkeit, war aber zur Durchsetzung seiner Gesetze auf die einzelnen Reichsstände angewiesen. In seiner Funktion ist er nicht etwa mit dem heutigen Bundestag vergleichbar, sondern kann eher als Vorläufer des Bundesrats betrachtet werden.
Funktion und Bedeutung
Beachtenswert ist hierbei, dass seit der Umwandlung des Reichstags in den Immerwährenden Reichstag die Fürsten kaum noch selbst vertreten waren, sondern sich vertreten ließen - es handelte sich also weitestgehend um Gesandtenkongresse.Literatur
Weblinks