Illegale Migranten
Illegale Migranten (umgangssprachlich abgekürzt: Illegale) sind Personen, die unerlaubt in ein Land einreisen und/oder sich unerlaubt in einem Land aufhalten. Unter einer unerlaubten Einreise wird verstanden, dass die betreffenden Personen für ihre Einreise keine gültigen Papiere besitzen beziehungsweise besitzen können, die ihnen diese Einreise erlauben würden. Sie müssten deshalb, im Falle einer Kontrolle, mit einer Einreiseverweigerung, einer Abschiebung, Ausweisung oder einer Verhaftung rechnen. Wenn Papiere, die einst regulär erhalten wurden und einen erlaubten Aufenthalt begründeten (Aufenthaltserlaubnisse und -bewilligungen, Duldungen, Visa...), ungültig werden, fallen auch ihre Inhaber unter diese Kategorie, besonders dann, wenn ihr Aufenthalt (wie z. B. im Fall von Asylbewerbern, die vollziehbar zur Ausreise aufgefordert und zur Abschiebung ausgeschrieben sind) nicht mehr regularisierbar ist.Von den so definierten Illegalen wird jene Personengruppe abgehoben, die mithilfe falscher oder gefälschter Papiere scheinbar legal einreisen bzw. sich im Land aufhalten. Diese Gruppe der "Scheinlegalen" wird wie folgt definiert:
Scheinlegale Migranten sind Personen, die mit scheinbar echten Papieren (Pässe, Personalausweise, Sichtvermerke) einreisen, wobei die Qualität der Papiere derart ist, dass sie einer oberflächlichen oder gar gründlichen Kontrolle standhalten. Hierbei ist unwichtig, ob die Papiere sich auf die wahre Identität des Besitzers beziehen oder nicht. Diese Gruppe setzt sich aus zwei Untergruppen zusammen: Die erste Untergruppe wird dadurch gekennzeichnet, dass sie ihre Papiere irregulär erwirbt. Unter irregulärem Erwerb werden hierbei alle Wege verstanden, mit Hilfe derer eine Person an regulären Antrags- und Erteilungsmodi vorbei zu Papieren gelangen kann. Die Papiere werden beispielsweise erworben durch (Ver-)Fälschung eines gestohlenen Ausweises (z. B. Manipulierung durch Lichtbildaustausch), Kauf von (Blanko-)Papieren für eine neue Identität, durch Erpressung oder Diebstahl. Die zweite Untergruppe besorgt sich von den dazu autorisierten Stellen legale Einreisepapiere durch wissentliche Vortäuschung einer nichtzutreffenden Einreise- bzw. Aufenthaltsabsicht. In diese Gruppe fallen all diejenigen, die beispielsweise vorgeben, als Tourist, Geschäftsmann oder Besucher einreisen zu wollen, obwohl sie von vornherein die Absicht haben, nach ihrer Einreise zu bleiben. Zu dieser Gruppe werden abschließend auch diejenigen Personen hinzugerechnet, die einen scheinbar regulären Aufenthaltsstatus über den Abschluss einer Schein- oder Kontraktehe erwerben. Dies deshalb, weil auch sie den Aufenthaltsstatus auf eine Art und Weise erwerben, der von Seiten des Gesetzes und der Behörden als nicht legal angesehen und entsprechend repressiv bekämpft wird.
Eng mit der Gruppe der Illegalen sind Scheinlegale trotz ihres Besitzes von Papieren deshalb verwandt, weil ...
- auch gefälschte und nicht-registrierte Dokumente ein gewisses Risiko der Enttarnung beinhalten,
- ein Fingerabdruckvergleich ergeben kann, dass selbst Inhaber von echten, registrierten Originalpapieren andernorts bereits unter anderem Namen registriert sind,
- Inhaber von echten, registrierten Originalpapieren, die aber nicht auf ihre Identität lauten, dann Probleme bekommen, wenn sie andere Nachweise zur Person erbringen müssen, dies aber nicht können. Dies gilt z. B., wenn sie einen Führerschein auf anderen Namen besitzen, zur Eheschließung erforderliche Dokumente wie Geburtsurkunde oder Ehefähigkeitszeugnisse nicht besorgen können usw.
Siehe auch: illegale Migration, Sans papiers
Literatur
Weblinks