Hoheitszeichen
Unter einem Hoheitszeichen oder Hoheitssymbol versteht man das Symbol zur Repräsentation einer Staatshoheit.Unter Hoheitszeichen fallen im allgemeinen Fahnen, Flaggen, Wappen und Dienstsiegel. Sie repräsentieren den entsprechenden Staat (auch wenn sie von kommunalen Gebietskörperschaften geführt werden) und erklären in der Regel das betreffende Objekt, auf das sie sich beziehen oder auf dem sie angebracht sind, zur rechtlichen Angelegenheit oder zum Eigentum des jeweiligen Staates.
In Deutschland kann die öffentliche Verunglimpfung von Hoheitszeichen gemäß § 90a Abs. 1 Nr. 2 StGB mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden. Ebenfalls ist die unbefugte Nutzung oder der Mißbrauch einen Hoheitszeichens strafbar. Ausländische Hoheitszeichen sind per Gesetz in Deutschland ebenfalls geschützt.