Hofrat
Der Hofrat (oder Reichshofrat) war ursprünglich die Bezeichnung für eine 1573 von Kaiser Maximilian I eingerichtete oberste Behörde. Der Hofrat war eine über Regierung und Kammern stehende Revisionsinstanz. Gleichzeitig wurden die Mitglieder des Hofrats ebenfalls "Hofrat" genannt.In Deutschland wurde Anfang des 17. Jahrhunderts der Hofrat durch den geheimen Rat ersetzt. Bekanntester Vertreter war Geheimrat Goethe. Nach Ablösung des Hofrats als Behörde blieb der Titel "Hofrat" bestehen. Er wird von verschiedenen Regierungen verliehen, meist als Auszeichnung für verdiente Beamte.
In Österreich blieb der Hofrat als Titel bestehen, und überlebte sogar das Ende der Monarchie und den 2. Weltkrieg. Auch heute noch gibt es Hofräte in Österreich, obwohl es keinen (Kaiser-)Hof mehr gibt.
Kuriosum am Rande, in Österreich gibt es zwei Arten von Hofräten, und zwar (höhere) Beamte, die diesen Titel verliehen bekommen haben für besondere Verdienste (z.B. Mittelschuldirektoren, die sich auch außerhalb der Schule engagiert haben - meist auch politisch).
Dann gibt es noch den "Wirklichen Hofrat". Das Wort "wirklich" meint jedoch nicht, daß die anderen Hofräte keine wirklichen seien, sondern eher "wirkend". Dieser Titel, der tatsächlich "Wirklicher Hofrat" heißt, ist ein Berufstitel für Beamte unterhalb des "Sektionschefs", ungefähr mit dem deutschen Ministerialrat vergleichbar.