Hochmeister
Der Hochmeister ist das höchste Amt im Deutschen Orden. Er entspricht dem eines Generalsuperiors und ist nur im Deutschen Orden vorhanden. In den anderen Ritterorden nennt er sich Großmeister. Bis 1923 hatte dieses Amt immer ein Ordensritter inne. Erst mit dem Wandel in einen Klerikerorden gelangte das Amt an die Priesterbrüder. Heute ist der Hochmeister zugleich Generalsuperior der Deutschordensschwestern und Familiaren.
Liste der Hochmeister
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http://www.deutscher-orden.de/fs.html