Hilfe für Junge Volljährige
Unter Hilfe für Junge Volljährige werden in der Jugendhilfe Betreuungsangebote für junge Erwachsene verstanden, die die Volljährigkeit erreicht haben. Sie werden nach § 41 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes gewährt.Dabei sind die Hilfeangebote die gleichen, die auch Minderjährigen zur Verfügung stehen. Diese Form der Unterstützung gilt in erster Linie für junge Menschen, die schon vor ihrem 18. Geburtstag im Rahmen der Jugendhilfe unterstützt wurden und soll verhindern, dass mit der Volljährigkeit diese Unterstützung abbricht und damit die bis dahin erreichten Fortschritte gefährdet werden. Es ist rechtlich auch möglich, dass junge Volljährige erstmals Jugendhilfe erhalten, solange sie unter 21 Jahre alt sind. Ein Gewährung von Jugendhilfe über das 21. Lebensjahr ist nur als Fortsetzung möglich (maximal bis 27).
Konkret wird beispielsweise oft die Betreuung von geistig behinderten jungen Volljährigen über die Jugendhilfe finanziert. Damit wird dem Rechnung getragen, dass diese meist nicht wie andere Jugendliche mit 18 Jahren auf "eigenen Füssen" stehen können, da sie langsamer lernen.
Der § 41 sieht in Absatz 3 auch vor, dass junge Volljährige nach Beendigung der Jugendhilfe noch nachbetreut werden können. Zu diesem Zweck können im Hilfeplanverfahren eine bestimmte Anzahl von Kontaktstunden für Beratung abgesprochen werden (in der Regel maximal 20 Stunden). Diese Nachbetreuung soll dazu dienen in Notfällen und Einzelfragen noch Unterstützung von der gewohnten Betreuerin zu erhalten.
Rechtshinweis