Herrschaft Stargard
Im 13. Jahrhundert als
"terra Stargardiensis" erstmalig urkundlich belegte Herrschaft im Grenzbereich zwischen
Brandenburg und Mecklenburg; zunächst ein wahrscheinlich auf slawische Zeit zurückgehender Burgbezirk um
Stargard, jedoch begrifflich sehr bald weiter gefaßt; seit
1236 im Besitz der
Askanier gelangte die Herrschaft Stargard
1292 als
Wittum an die Herzöge zu
Mecklenburg, die
1352-
1471 hier in einer Nebenlinie residierten; nach sächsischer Lehnsabhängigkeit
1348 zum reichsunmittelbaren Territorium erhoben; später ein herzoglich mecklenburgisches Verwaltungsamt,
1701 Gründungsbestandteil und größter Gebietsanteil des (Teil-) Herzogtums
Mecklenburg-Strelitz; zugleich bis
1918 einer von drei ritterschaftlichen Kreisen des mecklenburgischen Gesamtstaates; umgangssprachlich auch als
"Stargarder Land" bezeichnet.
Siehe auch
Weinbaugebiet Stargarder Land