Heimerziehung
Einleitung
Die Betreuung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen in einem Kinderheim ist nach wie vor für einen Großteil der Bevölkerung die klassische Jugendhilfemaßnahme. Erst in letzter Zeit hat sich die Assoziationskette Jugendamt- Jugendfürsorge- Heim gelockert. Vor allem deshalb, weil der Fürsorgegedanke mit Einführung des KJHG´s durch das Partizipationsprinzip abgelöst wurde.
Rechtsgrundlage (Deutschland)
- Die Heimerziehung (§34 KJHG) ist eine Leistung des KJHG´s im Rahmen der Hilfen zur Erziehung (§27 KJHG). Zusammen mit dem betreuten Jugendwohnen (ebenfalls §34) und der Vollzeitpflege (§33) zählt sie zu den stationären Hilfemaßnahmen. Wie auf die anderen Hilfen zu Erziehung auch hat jeder Personensorgeberechtigte einen Rechtsanspruch auf diese Leistung, wenn sie für das Wohl des Kindes geeignet und notwendig ist. Ohne ordentliches Hilfeplanverfahren ist eine Fremdunterbringung im Rahmen der Hilfen zur Erziehung nicht möglich. Auch besteht nur ein Rechtsanspruch auf die geeignetste Hilfe (diese ist oft nicht die Heimerziehung sein).
- Im Rahmen des §1666 BGB (Kindeswohlgefährdung) kann ein Familienrichter auf Initiative des Jugendamtes die Unterbringung in einem Heim (oder eine andere Hilfemaßnahme) gegen den Willen der Sorgeberechtigten (Eltern) anordnen. Dies geschieht aber nur bei massiver Kindeswohlgefährdung. Außerdem liegt meist Gefahr in Verzug vor, bzw. die Sorgeberechtigten sind nicht in der Lage oder gewillt die Hilfeangebote des Jugendamtes zu akzeptieren.
- In einzelnen Fällen ist es auch möglich, dass Kinder und Jugendliche die Unterbringung in einem Heim oder in einer betreuten Wohngruppe selbst initiieren. Siehe Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen.
- Es sollte auch erwähnt werden, dass im Zuge der Heimkritik und nicht zuletzt auch aus Kostengründen die Heimunterbringung anderen Hilfen der Jugendhilfe teilweise zurücktritt und immer öfter nur als letztes Mittel dient. War es früher üblich, ein Kind zuerst in ein Heim zu geben und dann erst einmal in Ruhe weiter zu schauen, gehen etliche Jugendämter heute dazu über, sich eine Liste von Pflegeeltern aufzustellen, die Kinder (auch in akuten Situationen, Inobhutnahme) vorübergehend oder dauerhaft aufnehmen.
Konzepte der Heimerziehung
Historischer Exkurs