Heilung (Rechtshandlung)
Unter Heilung versteht man in der Rechtswissenschaft die Überwindung eines Formmangels. Die Nichtbeachtung der für eine Rechtshandlung vorgeschriebenen Form führt in der Regel zur Nichtigkeit. Wenn dies nicht der Fall ist kann unter Umständen eine Heilung stattfinden, das heisst, die Rechtshandlung wird doch noch wirksam.Im öffentlichen Recht ist jedoch zu beachten, dass ein wegen Nichtbeachtung der Form rechtswidriger Verwaltungsakt grundsätzlich wirksam ist und bestandskräftig werden kann.
Rechtshinweis