Heilmittel-Richtlinien
Die Heilmittel-Richtlinien (HMR) vom 1. Juli 2001 sind eine Vereinbarung zwischen Ärzten und Krankenkassen gemäß § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 und Abs. 6 in Verbindung mit § 34 Abs. 2 und § 138 des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V).Sie regelt die Versorgung der Versicherten mit Heilmitteln durch die Heilmittelerbringer, wie etwa Physio- und Ergotherapeuten.