Hebamme
Die Hebammenkunst ist bis in die frühe Geschichte der Menschheit zurückzuführen und entwickelte sich aus der solidarischen Hilfe, die sich Frauen untereinander bei der Geburt leisteten. Die traditionell ureigene Aufgabe der Hebamme ist die autonom verantwortliche Betreuung der Frauen während eines normal verlaufenden Schwangerschafts-, Geburts- und Wochenbettverlaufs, bei pathologischen Verläufen in Zusammenarbeit mit den Gynäkologen und Gynäkologinnen, wobei die Geburt und das Wochenbett zu den vorbehaltenen Tätigkeiten einer Hebamme gehören. Die Kompetenzen einer Hebamme sind über das Hebammengesetz in einem geringen Umfang und ansonsten ausführlich über die Länder (nach Art. 74 GG) umfassend geregelt.
Wie bei den übrigen bundesgesetzlichen Regelungen für nichtärztliche Heilberufe, so hat die Regelung über die Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung sowie die Ausbildungsregelung ein entscheidendes Gewicht auch für Hebammen und Entbindungspfleger. Neben der Führung der Berufsbezeichnung wird den Hebammen auch bestimmte Tätigkeiten vorbehalten:
§ 4 Vorbehaltene Tätigkeiten, Hinzuziehungspflicht des Arztes:
(1) Zur Leistung von Geburtshilfe sind, abgesehen von Notfällen, außer Ärztinnen und Ärzten nur Personen mit einer Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Hebamme oder Entbindungspfleger, sowie Dienstleistungserbringer im Sinne des § 1 Abs. 2 berechtigt. Die Ärztin und der Arzt sind verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass bei einer Entbindung eine Hebamme oder ein Entbindungspfleger zugezogen wird.
(2) Geburtshilfe im Sinne des Abs. 1 umfasst Überwachung des Geburtsvorgangs von Beginn der Wehen an, Hilfe bei der Geburt und Überwachung des Wochenbettverlaufs.
Eine Hebamme ist eine Person, die in dem jeweiligen Land zu einer anerkannten Hebammenausbildung regulär zugelassen wurde, den vorgeschriebenen Ausbildungsgang zur Hebamme erfolgreich abgeschlossen und die notwendigen Qualifikationen erworben hat, um im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften als Hebamme zu praktizieren.
Die Hebamme muss in der Lage sein, Frauen während Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett zu überwachen, zu betreuen und zu beraten. Dies alles beinhaltet Vorsorgemaßnahmen, das Erkennen von Regelwidrigkeiten bei Mutter und Kind, bei Bedarf die Hinzuziehung medizinischer Unterstützung sowie die Durchführung von Notfallmaßnahmen, wenn medizinische Hilfe fehlt. Die Hebamme hat eine wichtige Aufgabe bei der Gesundheitsberatung und -erziehung nicht nur der Frauen, sondern auch in der Familie und in der Gemeinde. Die Arbeit beinhaltet neben der Vorbereitung auf Geburt und Elternschaft außerdem bestimmte Gebiete der Gynäkologie, der Familienplanung und der Säuglingspflege. Die Hebamme kann in Krankenhäusern, in Geburtshäusern, bei Beratungsstellen, bei der Frau zu Hause oder in jeder anderen Einrichtung praktizieren.
Nur wenige Schwangerschaften sind Risikofälle, die eine fachärztliche Betreuung erfordern. Schwangerschaft und Geburt sind keine Krankheit, sondern ein normaler, wenn auch tiefgreifender Vorgang im Leben einer Frau. Wir fördern die Gesundheit und das Wohlergehen von Frau und Kind, beraten in Sachen pränataler Diagnostik, nehmen Vorsorgeuntersuchungen vor, helfen bei Schwangerschaftsbeschwerden und bereiten die Frau auf die Geburt vor, nicht nur in körperlicher Hinsicht. Wir handeln nach dem Prinzip: Möglichst wenig Technik, dafür viel Wissen und Menschlichkeit.
Wir beraten die Frau bei der Wahl von Ort und Art der Geburt und unterstützen sie in allen Phasen. Auch danach stehen wir ihr und dem Kind zur Verfügung, egal ob sie sich für das Wochenbett im Krankenhaus oder zu Hause entscheidet. Wir beobachten die Entwicklung des Kindes, versorgen die Mutter, leiten beim Stillen und der Säuglingspflege an und haben ein offenes Ohr für die Ängste und Sorgen der Frau. Im Leben einer Familie hat sich jetzt viel verändert. Wir, die Hebammen, helfen der Familie, diese Veränderungen zu bewältigen, oft auch über die Wochenbettzeit hinaus.
Dass der präventive Charakter dieser Gesundheitsdienstleistung für Schwangere, Gebärende und Mütter mit Säuglingen, möglichst vielen Frauen zu gute kommt, ist ein zentrales Anliegen des Bundes Deutscher Hebammen.
Das Ausbildungsziel ist in § 5 Hebammengesetz festgelegt:
Die Ausbildung soll insbesondere dazu befähigen, Frauen während der Schwangerschaft, der Geburt und dem Wochenbett Rat zu erteilen, und die notwendige Fürsorge zu gewähren, normale Geburten zu leiten, Komplikationen des Geburtsverlaufs frühzeitig zu erkennen, Neugeborene zu versorgen, den Wochenbettverlauf zu überwachen und eine Dokumentation über den Geburtsverlauf anzufertigen (Ausbildungsziel).
Die Hebammenausbildung endet mit der staatlichen Prüfung, die aus einem schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil besteht. Nach bestandener Prüfung wird die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung urkundlich ausgewiesen.
Die Zugangsvoraussetzungen für die Hebammenausbildung sind:
- vollendetes 17. Lebensjahr
- gesundheitliche Eignung
- Realschulabschluss oder gleichwertige Schulbildung oder
- Hauptschulabschluss und eine mindestens 2-jährige abgeschlossene Berufsausbildung
In der Freiberuflichkeit kommt das Berufsbild der Hebamme als selbständiger nichtärztlicher Heilberuf am besten zum Tragen. Im Mittelpunkt der Begleitung durch eine Hebamme steht die Gesundheit und das Wohlergehen von Mutter, Kind und Familie. Frauen erfahren hierbei eine individuell auf sie zugeschnittene kontinuierliche Betreuung in der Begleitung der Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett durch eine Hebamme oder einem Hebammenteam, die der besonderen Situation im Leben einer Frau und ihres Kindes in unserer Gesellschaft Rechnung trägt.
Die gesetzliche Krankenversicherung gewährt jeder Versicherten einen Anspruch auf Hebammenhilfe, der in den §§ 195 RVO seine Grundlagen findet. Die Vergütung einer freiberuflich tätigen Hebamme richtet sich nach der Hebammen-Gebührenverordnung, die nach § 134 SGB V über das Bundesministerium für Gesundheit geregelt wird.Hebammengesetz
Gesetz über den Beruf der Hebamme und des Entbindungspflegers vom 04. Juni 1985 (BGBI. I S.902), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 27. April 1993 (BGBI.I S.512).Definition der Hebamme
Die offiziell anerkannte Definition der Hebamme, die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO), der Internationalen Hebammenvereinigung (ICM), der Internationalen Förderation für Gynäkologie und Geburtshilfe (FIGO) und des Bundes Deutscher Hebammen (BDH) angenommen wurde, lautet:Ethik einer Hebamme
Es gibt ethische Grundsätze, nach denen Hebammen handeln und arbeiten. Die Rechte und die Menschenwürde der Frau stehen dabei immer im Mittelpunkt. Hebammen verweigern keiner Frau die notwendige Hilfe -- unabhängig von Rasse, Kultur, Weltanschauung und gesellschaftlicher Stellung. Das Wohlergehen von Frauen und Familien ist das Ziel unseres gesellschaftlichen Engagements. Wir beobachten mit kritischer Aufmerksamkeit die Entwicklung auf den Gebieten Geburtshilfe, Pränataldiagnostik, Reproduktionsmedizin und Genforschung. Wir erforschen wissenschaftlich unsere Arbeit und gestalten unsere Aus-, Fort- und Weiterbildungen selbstständig. Wir kämpfen für unsere gesellschaftliche Anerkennung und gerechte Entlohnung.Ausbildung
Die Hebammenausbildung in Deutschland dauert momentan drei Jahre und findet an Hebammenschulen, die an Krankenhäusern angegliedert sind, statt. Sie umfasst 1600 Stunden Theorie und 3000 Stunden praktische Ausbildung. Die Grundlagen der Ausbildung sind die Ausbildungs-und Prüfungsverordnung für Hebammen und Entbindungspfleger (HebPrV) und die Europäische Richtlinie 80/155/EWG.Studium und Weiterbildung
Nach einigen Jahren Berufserfahrung streben viele Hebammen eine Weiterbildung und damit Höherqualifizierung im Berufsfeld an. Dafür bestehen folgende Möglichkeiten:Weiterbildung im Bereich Pädagogik
Zur Zeit gibt es in Deutschland keine Fachweiterbildung zur Lehrerin für Hebammenwesen (Lehrhebamme). Es besteht aber die Möglichkeit, an einer ein- bis zweijährigen Fachweiterbildung für Lehrerinnen für Pflegeberufe teilzunehmen. Diese Fachweiterbildungen werden in allen Bundesländern anerkannt. Eine gesetzliche Regelung auf Bundesebene gibt es nicht.Studium im Bereich Pädagogik
Im Mai 1995 haben die Kultusminister der Länder in einer Richtlinie festgelegt, dass die Lehrkräfte der Medizinalfachberufe künftig an Hochschulen ausgebildet werden sollen. Damit wird die längst überfällige Gleichstellung mit den Lehrern anderer Ausbildungsberufe angestrebt. Bei der Umsetzung der Richtlinie beschreiten die Länder unterschiedliche Wege (Fachhochschulstudium mit Diplom-Abschluss, Universitätsstudium mit Diplom-Abschluss, Lehramtsstudium mit anschließendem Referendariat). Daher rät der Bund Deutscher Hebammen den Hebammen, die sich im pädagogischen Bereich weiterbilden möchten, ein Studium in den bestehenden Studiengängen aufzunehmen. Weiterbildung im Bereich Abteilungsleitung, Management
Anbieter der Fachweiterbildungen sind die Weiterbildungseinrichtungen der Gewerkschaften und Krankenpflegeverbände sowie freie Anbieter.Studium im Bereich Management
Auch im Bereich Management werden in Zukunft qualifizierte Hebammen benötigt. Sie können als Fachbereichsleitung angestellt sein oder Kolleginnen auf dem Weg in die Selbständigkeit beraten.Studium im Bereich Hebammenwissenschaft und -forschung
Bisher gibt es in Deutschland keinen wissenschaftlichen Studiengang in dieser Fachrichtung. Aber es gibt die Diplomstudiengänge Gesundheitswissenschaften oder Public Health und andere Studienrichtungen, die dem Hebammenberuf nahestehen: Psychologie, Soziologie, Ethnologie, Ökotrophologie. Auch in den Fachrichtungen Geschichte und Jura gibt es interessante Berührungspunkte und Arbeitsfelder für Wissenschaftlerinnen. Tätigkeitsfelder
Eine Hebamme kann sowohl in der Freiberuflichkeit, wie auch im Angestelltenverhältnis, z.B. in einer Klinik, arbeiten.Tätigkeitsfeld in der Freiberuflichkeit
In der Freiberuflichkeit kann die Hebamme nach eigenen Fähigkeiten die Vielfältigkeit des Berufes ausüben und einteilen. Der Arbeitsbereich umfasst die Familienplanung, Schwangerenvorsorge, Beratung und Betreuung der Schwangerschaft, Begleitung der Geburt zu Hause, in einer hebammengeleiteten oder ärztlich geleiteten Einrichtung oder als Beleghebamme in einem Krankenhaus sowie die Betreuung von Mutter und Kind im Wochenbett bis zum Ende der Stillzeit. Kursangebote erstrecken sich auf Geburtsvorbereitung, Säuglingspflege und Rückbildungsgymnastik. Weitere Zusatzqualifikationen ermöglichen auch andere Kursangebote, wie z.B. Schwangerenschwimmen, Babymassage, Akupunktur. Die Hebamme kann allein oder mit Kolleginnen zusammenarbeiten oder auch interdisziplinär mit einem freiberuflich tätigen Gynäkologen/Gynäkologin.