Hausmeier
Das Amt des Hausmeier (lateinisch maior domus, daher auch: "Majordomus"), also des Verwalters des Hauses, zählt zu den Erzämtern des mittelalterlichen Hofes.Dem Hausmeier oblag zunächst lediglich die Verwaltung des Hauses und des Hofes. Mit der Zunahme ihrer Macht wurden sie Leiter der Regierungsgewalt. Ihr Amt wurde schließlich erblich und konnte nicht mehr entzogen werden. Als Repräsentant des Königs traten sie vor dem Königsgericht auf. Die Rechtsstellung des Hausmeiers übertrug sich im Laufe des Hoch- und Spätmittelalters auf den Hofmeister, der eine generelle Vertretungsmacht des Fürsten an seinem Hof einnahm.
Neben dem Truchsess, dem Seneschall, dem Marschall und dem Kämmerer war der Hausmeier eines der höchsten Ämter am Hofe des frühen Mittelalters.
Bekannte Hausmeier waren die Karolinger Pippin der Ältere und Karl Martell. Durch die im Erbamt des Hausmeiers vereinte Macht war es den Karolingern schließlich möglich, die Herrschaft des Frankenreiches von den Merowingern zu übernehmen.